Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

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Carl Sepmanns Derlag" Berlin W8/ Mauerstraße 43.44. 
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Kriegsverordnungen zur Invaliden- und hHinkerbliebenenver- 
sicherung und das Gesetz bekreffend Renken in der Juvaliden- 
versicherung vom 12. Juni 1916. von 5. Banow, Senatspräsi- 
dent im Beichsversicherungsamt, und Dr. R. LTehmann, Geh. Ober- 
Reg.-Rat. M. 1,60 
Zur Abbilfe wirtschaftlicher Schäden hat der. Bundesrat für die In- 
validen= und Binterbliebenenversicherung drei Derordnungen erlassen, 
die durch den Krieg bedingt und vorübergehend Geltung haben. Da- 
gegen hat das Gesetz betr. Renten in der Invalidenversicherung vom 
12. Juni 1916 Dorschriften des 4. Zuches der RD. geändert: Es 
liegt damit die erste Novelle zur R. vor. 
  
Das Kriegshinkerbliebenenversorgungsrechl. Svstematische Dar- 
#ceilung. Von Richard Holz, Erstem Beigeordneten der Stadt Elber- 
eld, Bauptm. d. Res., z. S. Abteilungsvorstand der stellvertr. Inten- 
dantur des XIX. Armeekorps. M. 5,—, geb. M. 4.— 
Auf die jetzt im Mittelpunkt unseres sozialen Lebens stehende 
Frage: „Wie sorgt das deutsche Dolk für die Hinterbliebenen unserer 
Kriegerd antwortet der Herausgeber obigen Buches in systematischer 
Weise und spricht dabei nur von der Fürsorge für die Hinter- 
bliebenen des Reichshbeeres, weil die darüber erlassenen BZe- 
stimmungen auf die Hinterbliebenen der Angehörigen der Marine und 
der Schutztruppen entsprechende Anwendung finden. 
  
Frauenerwerb und Kriegswitwe. u. Seft des Arbeitsausschusses 
der Kriegerwitwen= und Waisenfürsorge. M. o,50 
Das erste ZHeft gilt der Berufsfrage der Kriegshinterbliebe- 
nen: Berufsberatung, Erwerbsmöglichkeiten für Kriegswitwen im 
Großbetrieb, Handwerk und Hausgewerbe und dem Schutz vor Renten- 
lohndruck namentlich auch in der Heimarbeit. 
  
Aus der Praris der Kriegshinkerbliebenenfürsorge. #. Beft 
des Arbeitsausschusses der Kriegerwitwen= und Waisenfürsorge. 
1.— 
Das zweite Heft enthält Darstellungen örtlicher Fürsorgeein- 
richtungen. 
Jur Theorie und Praxis der Kriegshinkerbliebenenfürsorge. 
5. Beft des Arbeitsausschusses der Kriegswitwen= und Waisenfürsorge. 
M. 1,60 
Das Buch ist von übersichtlicher Klarheit und hält, was der Titel 
verspricht; wer den Inhalt in sich ausgenommen hat, weiß, um was es 
sich handelt. Er hat an der Hand des Dorsitzenden des Hauptausschusses 
der Kriegerwitwen= und Waisenfürsorge, des Mannheimer Bürger- 
meisters von Hollander, den Unterschied zwischen Kriegsfürsorge 
  
— 16 —
	        
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