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Carl Sepmanns Derlag" Berlin W8/ Mauerstraße 43.44.
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Kriegsverordnungen zur Invaliden- und hHinkerbliebenenver-
sicherung und das Gesetz bekreffend Renken in der Juvaliden-
versicherung vom 12. Juni 1916. von 5. Banow, Senatspräsi-
dent im Beichsversicherungsamt, und Dr. R. LTehmann, Geh. Ober-
Reg.-Rat. M. 1,60
Zur Abbilfe wirtschaftlicher Schäden hat der. Bundesrat für die In-
validen= und Binterbliebenenversicherung drei Derordnungen erlassen,
die durch den Krieg bedingt und vorübergehend Geltung haben. Da-
gegen hat das Gesetz betr. Renten in der Invalidenversicherung vom
12. Juni 1916 Dorschriften des 4. Zuches der RD. geändert: Es
liegt damit die erste Novelle zur R. vor.
Das Kriegshinkerbliebenenversorgungsrechl. Svstematische Dar-
#ceilung. Von Richard Holz, Erstem Beigeordneten der Stadt Elber-
eld, Bauptm. d. Res., z. S. Abteilungsvorstand der stellvertr. Inten-
dantur des XIX. Armeekorps. M. 5,—, geb. M. 4.—
Auf die jetzt im Mittelpunkt unseres sozialen Lebens stehende
Frage: „Wie sorgt das deutsche Dolk für die Hinterbliebenen unserer
Kriegerd antwortet der Herausgeber obigen Buches in systematischer
Weise und spricht dabei nur von der Fürsorge für die Hinter-
bliebenen des Reichshbeeres, weil die darüber erlassenen BZe-
stimmungen auf die Hinterbliebenen der Angehörigen der Marine und
der Schutztruppen entsprechende Anwendung finden.
Frauenerwerb und Kriegswitwe. u. Seft des Arbeitsausschusses
der Kriegerwitwen= und Waisenfürsorge. M. o,50
Das erste ZHeft gilt der Berufsfrage der Kriegshinterbliebe-
nen: Berufsberatung, Erwerbsmöglichkeiten für Kriegswitwen im
Großbetrieb, Handwerk und Hausgewerbe und dem Schutz vor Renten-
lohndruck namentlich auch in der Heimarbeit.
Aus der Praris der Kriegshinkerbliebenenfürsorge. #. Beft
des Arbeitsausschusses der Kriegerwitwen= und Waisenfürsorge.
1.—
Das zweite Heft enthält Darstellungen örtlicher Fürsorgeein-
richtungen.
Jur Theorie und Praxis der Kriegshinkerbliebenenfürsorge.
5. Beft des Arbeitsausschusses der Kriegswitwen= und Waisenfürsorge.
M. 1,60
Das Buch ist von übersichtlicher Klarheit und hält, was der Titel
verspricht; wer den Inhalt in sich ausgenommen hat, weiß, um was es
sich handelt. Er hat an der Hand des Dorsitzenden des Hauptausschusses
der Kriegerwitwen= und Waisenfürsorge, des Mannheimer Bürger-
meisters von Hollander, den Unterschied zwischen Kriegsfürsorge
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