sagende Entgegnung, daß dem Staate überhaupt kein Aufsichtsrecht
über die Kirche zustehe, und daß Kleriker einer bürgerlichen
Gerichtsbarkeit nicht unterstünden,??) und zwar letzteres mit
der Begründung, eine entgegengesetzte Behauptung wäre eine
„politische Erfindung.“?%)
War damit zwar der Bogen von Consalvi überspannt
worden, und sah sich die Kurie nach unangenehmen Erfahrungen
mit Frankreich 5) und Bayern veranlaßt, gegenüber Preußen
mildere Seiten aufzuziehen, so hatte sie doch ihre wahren
Absichten erkennen lassen; ein Krieg zwischen der erstarkten
Kirche und dem neubelebten Staate mußte früher oder später
kommen.
Der die nun kommenden Geschäfte zu führen hatte, war
in erster Linie natürlich der preußische Gesandte in Rom, also
B. G. Niebuhrr. Ohne seine Verdienste um die Wissenschaft
schmälern und seinen ehrenwerten Charakter im geringsten
antasten zu wollen, muß man doch sagen, daß er dieser Aufgabe
absolut nicht gewachsen war. Es wird von uns allen gelobt,
was er zu Gunsten der rheinischen Katholiken empfahl, denn
er hatte nicht ais Protestant, sondern als Staatsmann zu handeln
aber gerade darin versagte er völlig.
Gegen die nationalkirchlichen Bestrebungen von Wessenberg
unä Genossen, die nicht gänzlich unter Roms Herrschaft
lehen wollten, agitierte er mit einer Leidenschaftlichkeit, die das
Persönliche hart streift, bemerkt er doch von Wessenberg, daß
„er persönlich tief unter einem solchen Berufe (sc. als ireier
Bischoi) ist, zu einem solchen Werke weder Verstand, noch
Kenntnis, noch Charakterwürde hat“ 7%), und von dessen Anhängern:
„Noch so hochmütig mit ihrem katholischen Namen
so alfectiert auskramend mit ihrer brüderlichen Toleranz. *7%)
73) Sybel, a. a. 0. S. 29 ff.
74) Treitschke, Deutsche Geschichte Bd. III, S. 203.
%) vgl, Nielsen 8. 270.
76) Nippold, Handbuch II, 8. 575,
77) Mejer, Zur Erinnerung an B, G, Niebuhr 9. 44.
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