Full text: Die Ministerverantwortlichkeit und der Staatsgerichtshof im Königreich Sachsen.

IV Vorwort. 
Hierbei lag es sehr nahe, sich mit der bezüglichen Gesetzgebung 
anderer Länder zu beschäftigen und Vergleiche damit anzustellen. 
Somit wuchs die Arbeit unter den Händen und dehnte den Rahmen 
aus, innerhalb dessen sich nach dem ursprünglichen Plane das Werk 
bewegen sollte. 
Dadurch hat nun letzteres auch Interesse für andere Länder als 
Sachsen gewonnen und darf als ein Vielen vielleicht willkommenes 
Sammelwerk gelten, wenn es sich darum handelt, die Ministerverant- 
wortlichkeit und das damit zusammenhängende Untersuchungsverfahren 
im Deutschen Reiche oder in einem Partikularstaate desselben in einem 
Gesetze zu regeln. Ist doch gerade in nenester Zeit durch die Rück- 
trittserklärung des Fürsten Bismarck die Frage nach verantwortlichen 
Reichsministerien in den Vordergrund getreten und vielfach ventilirt 
worden. 
Bei der mit dieser Schrift verbundenen und angezeigten Tendenz 
habe ich mich darauf beschränkt, eine möglichst übersichtliche Darstellung 
des in den verschiedenen Ländern vorhandenen Stoffes zu liefern und 
nur sparsam eine Kritik daran geknüpft und de lege ferenda mich 
ausgelassen. Es war nicht meine Absicht, eine Dogmatik über den 
behandelten Gegenstand zu schreiben und tiefer in staatsrechtliche 
Fragen einzugehen. Ich suchte vielmehr dazu nur anzuregen und 
habe es berufeneren Fachmännern zu überlassen, unter Benutzung des 
von mir dargebotenen reichen Materials darüber tiefere Forschungen 
anzustellen und weiter sich zu verbreiten. 
In diesem von mir in dem Vorworte angedeuteten Sinne bitte 
ich meine Schrift zu beurtheilen, die bescheiden, ohne Anspruch auf 
ein großes staatsrechtliches Werk zu machen, mehr ein präparatorisches 
Unternehmen sein und die Wahrheit des bekannten Arioms bestätigen 
soll, daß der beste Theil aller literarischen Thätigkeit nicht sowohl in 
dem, was sie giebt, als in demjenigen, was sie in anderen beru- 
fenern und überlegenern Geistern anregt und durch diese wirkt, 
besteht.
	        
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