zeichniß aller derjenigeu, welche in diesen Schulen gelesen werden sollen, zur genauesten
Nachachtung der Lehrer vorgeschrieben werden.
175 Slnglehre nach der Anleitung von Rägeli.
5.) Zeichnen -Lehre nebst den damit in Verbludung stehenden Uebungen der For-„men-Lehre
nach dem Schmidischen Handbuche. 6
Der Unterricht in der letztern darf in den Landschulen uscht zu welt gefährt werden,
znd auch bei der erstern ist darauf zu sehen, daß dle andern Lehrfächer nicht zurück ge-Letzt
werden.
9) Einzelne abgemein wichilge Kenntnisse aus der Naturlephre, Errbeschrei-(bung,
Naturgeschichte und Geschichte sind theils beim Lesen, theils
bei den Diktir und Sprachübungen beizubringen-Um
uͤbrigens das richtige Verhaͤltniß der Lehrstunden für die einzelnen Fächer zu bestimmen,
haben die Dekanatmter genaue Lektions-Plane für die Schulen ihrer Dibcese
dem K. Ob. Consistorium zur Genehmigung vorzulegen, welche ohne erhaltene neue Legitimatlon
nicht abgeändert werden dürfen. "
".U.34.DiejxnigenLchkmittehund.Lehkbüchek,swekchedemLehrerzumBebufdes-vorgeschriebenen
Pensen erforderlich sind, sollen für jede Schule aus den bffentlichen Kassen
oder dem Schulfonds, wo ein solcher vorhanden ist, angeschafft werden. Aus eben diesen
Mitteln sind auch künftig nach den bereits bestehenden Verordnungen die Schulbücher für
arme Kinder zu erkaufen. -
H.MkquSonntags-Schufen«bab7endenZwöchtheilsdas,lndonElemenckars-SchulenErler-ItesdurchUcbungzuerhalten,«tbeilsdlcFoktblldungdes-erwachsenen
JageadfznbefbrchmWirdctotdnenLdaherihre.-allgemekne.Einfü,brungohneAusnahme,
und wird das Weitere In Hinsicht auf ihre Einrichtung und die Lehrfächer durch die neue
Schulordnung bestimmt werden.
# F.) Schul-Diléeiplin.
U. 36. Je wichtiger für die Errelchung des Zwecks der Schulanstalten die Erhaltung
der Oednung unter den Schülern und ihre moralische Bildung ist, desto mehr llegt an einer
durch · richtige Grundsätze gelelteten Schul-Discipllin.
Eine gruͤndliche Anleitung dazu wird ein Haupt· Gegenstand des Unterrichts in den
von Uns angeerdneten Blldungs-Anstalten für Schullehrer seyn, so wie die näheren Vorschriften
darüberder Schulordnung vorbehalten bleiben. Einstwellen erwarten Wir, daß
die Lehrer den ernstlichen Bedacht darauf nehmen werden, Fleiß, Ordnung und stetliches
Verhalten nicht blos durch Drohungen und Strafe zu erzwingen, sondern Lust und Willigkeit
dazu bei den Schülern zu erwecken. " Z
HKorperliche Züchligungen sollen so sparsam als mdglich, mit Ueberlegung und Mäßlgung,
mit steter Räcksicht auf die Indloidualität der Kinder, und mit gehdriger Gradatien
angewendet werden, um nicht Erbitterung, Heuchelel, Trog, Abneigung gegen die
Schule, und eine nledrige skkovische Denkungsart bei den Schülern bervorzubringen.
Eben sso große Vorsicht aber machen wir den Lehrern auch beim Gebrauche der Beloh-=nungen
zur Pflicht, um zu verhüten, daß alcht Ebrgeiz, Lohnsucht und eigennützige Denkungsart
beferdert und dadurch die moralische Gesinnung gehindert werde. Ihre Bemülbung
soll hauptsächlich darauf gerichtet seon, Liebe zur Ordnung, zum Fleiß und zur Sitt-