Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1853. (2)

Gesetzsammlung
des  Fürstenthums  Reuß  älterer  Linie.
-*-(Ausgegeben
  den  1|61en  Februar  1853.)

 

1.  Gesetzliche  Verordnung,
eine  Modification  der  im  Geseß  vom  21sten  December  1846  wegen  Besetzung
  der  Gerichtsbank  im  Untersuchungsverfahren  enthaltenen
Vorschrift  betreffend.

Wir  Heinrich  der  Zwanzigste  von  Goctes  Gnaden,  aͤlterer
Ginie  sonverainer  Fürst  Reuß,  Graf  und  Herr  von  PMauen,  Herr  zu
Greiz,  Krannichfeld,  Gera,  Schleiz  und  Lobenstein  2c.  v.  v.

sügen  blermie  zu  wissen:

Da  die  §.  1.  des  Gesebes  vom  2#llen  December  1846  enthaltene  Vorschrife  wegen
  Besebung  der  Gerlchtsbank  in  Untersuchungssocken  bel  Unseren  Justizstellen  die  Thätigkelt
  des  Beamtelenpersonals  häufig  zum  Nachrbeil  sür  andere  dienstliche  Geschäfte  in
Aspruch  genommen  hat,  eine  demnach  wünschenswerthe  Erleichterung  in  Handhabung
der  Criminaljustiz  ober  ohne  Beeimrächtigung  derselben  wenigstens  zum  Tbell  möglich  erscheine,
  so  verordnen  Wir  andurch  nach  vorgehobtem  Rlicer=  und  Landschaftllchen  Belrathe
  Folgendes:

8.  1.

Bel  Unseren  Juslizslellen  soll  es  künftig  in  allen  niche  in  das  Berelch  der  Ceimlnalobergerichtsbarkeic
  gehörlgen  Uncersuchungen  der  Zuziehung  eines  besonderen  Prokokoll.
fübrers  ulcht  bedürsen,  vielmehr  Unseren  Justibeamtecen  oder  von  tönen  beouftrageen
Aktuarien  geskuktet  sein,  sich  der  Leitung  der  in  diesem  Geblete  vorkommenden  Vechandlungen
  allein  unter  glelchzjeitiger  Besorgung  der  Protokollsuͤhrung  zu  unterziehen.

In  Untersuchungen,  welche  der  Criminalobergerichtebarkeit  gesetich  zugewiesen  find,
soll  es  zwar  bel  der  Bestimmung  des  §&.  1.  des  Gesetzes  vom  2  1sten  December  1810
wegen  der  Gegenwart  eines  beeidigten  Protekollführers  bei  den  Verhandlungen  ln  der
Regel  bewenden.  Ee  bleibr  jedoch  den  Be#mteten  Unserer  Juslistellen  Ausnaohmsweise
nachgesassen,  die  in  diesem  Bereiche  vorkommenden  Untersuchungsverhandlungen  eben-