Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

W.  O.  —  109  —

Die  bewilligte  Zurückstellung  erlischt  bei  früherer  Meldung  und  Annahme  mit
dem  Tage,  zu  welchem  die  Stellung  zum  Diensteintritt  angeordnet  wird.“)

Ueber  das  Erlöschen  der  bewilligten  Zurückstellung  bei  Eintritt  einer  Mobilmachung
  siehe  §  29,  8.

9.  Zum  einjährig-freiwilligen  Dienst  Berechtigte,  welche  nach  Ertheilung  dieser  Berechtigung
wegen  strafbarer  Handlungen  verurtheilt  werden,  die,  wenn  sie  während  ihrer  aktiven
Dienstzeit  begangen,  ihre  Versetzung  in  die  zweite  Klasse  des  Soldatenstandes  zur
Folge  gehabt  haben  würden,  verlieren  durch  Entscheidung  der  Ersatzbehörde  dritter  Instanz
  die  Berechtigung  zum  einjährig-freiwilligen  Dienst  (§§  8,  2  und  94,  9).  Bei
Seesteuerleuten  tritt  hierbei  der  Chef  der  Admiralität  an  die  Stelle  des  kommandirenden
  Generals  des  Armeekorps  (§  2,  3).

10.  Werden  zum  einjährig-freiwilligen  Dienst  Berechtigte  reklamirt,  so  erfolgt  die  Entscheidung
  nach  den  allgemein  gültigen  Grundsätzen  (88  32  und  33).

§  94.
Meldung  Einjährig-Freiwilliger  zum  Diensteintritt.

1.  Der  Diensteintritt  Einjährig-Freiwilliger  findet  alljährlich  bei  sämmtlichen  Waffengattungen,
  ausschließlich  des  Trains,  am  1.  Oktober,  bei  dem  Train  am  1.  November,
  sowie  bei  einzelnen  durch  die  Generalkommandos  zu  bestimmenden  Infanterie-Truppentheilen
  (Bataillonen  einschl.  der  Jäger)  am  1.  April  statt.

Ausnahmen  hiervon  können  nur  durch  die  Generalkommandos"?)  verfügt  werden.

Der  Diensteintritt  von  Militärapothekern  kann,  sofern  Stellen  offen  sind,  jederzeit
durch  Vermittelung  des  Korps-Generalarztes  erfolgen.

Der  Diensteintritt  der  Einjährig-Freiwilligen  bei  der  Marine  erfolgt  nach  den
in  der  Marineordnung  enthaltenen  Bestimmungen.
Die  Meldung  zum  einjährig-freiwilligen  Dienst  kann  zu  den  unter  Ziffer  1  genannten
Zeiten  und  im  Laufe  des  den  einzelnen  Terminen  vorangehenden  Vierteljahres  erfolgen.



do

*)  Siehe  Anmerkung  '“)  zu  8.  94,4  (Seite  110).  Mit  Wiederabstandnahme  von  der  Einstellung  tritt
die  Zurückstellung  ohne  Weiteres  wieder  in  Kraft.
#)  In  Sachsen  durch  das  Kriegsministerium.