Volltext : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1818 (1)

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Mauth=  und  Hallämter.  Beymauthämter.  Stationen.

 

Bischofbheim,  Dutges.
Mauthamt.  Eßelöbrunn.
Schuckau.
Langenberg.
Guünters.
Sünswinden.

Theobaldshof.
Wenderöhausen.
Dippach.
Simmeröhausen.

Thann.

Hilders.
Deuten.
Seifarts.
MWustensachsen.
Mellrichsstadt,  Leupach.
Mauthamt.  Fladungen.

 

Weimarsschmiden.
illmars.

Volkershausen.

Stockheim.

Mühlfeld.
Roßrieth.
Sondheim.
Rappershaufen.

Eußenhausen.

 

Koönigshofen,  Rothhausen.
Mauthamt.  Irmelshausen.

Breitensee.
Herbstadt.
Alsleben.
Trappstadt.
Zimmerau.
Ermershausen.
Maroltsweisach.
Eckartshausen.
Dürrenried.
Gleismuthshausen.

 

 

Schweinfurt,
Hallamt.
Kitzingen,
Hallamt.

 

 

 

 

 

Berichtigung.
In  dem  II.  Stück  des  Königl.  Gesesblattes  in  der  Verordnung:  über  die  Nothwendigkelt  der  Bevrlegung  der
urtbeile  voriger  Instanzen  bev  den  Recursschriften  in  administratlo-contentihsen  Gegenständen,  Seite
23  Zeile  11  ist  statt  „laufenden  Jahres“  „vorigen  Jahres“  zu  lesen.