Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

Bie  Kerreichisch-ungerische  Menarchie.  (Januar  11.)  9

gierung  der  Ver.  Staaten  von  Amerika  die  Antwort  der  mit  ihr  im  Kriegszustand
  befindlichen  Staaten  auf  ihre  Note  vom  12.  v.  M.  zu  erhalten,
mit  welcher  sie  sich  ebenso  wie  die  mit  ihr  verbündeten  Mächte  zur  Anbahnung
  von  Friedensverhandlungen  bereit  erklärt  hat.  Im  Einvernehmen
mit  den  Regierungen  der  verbündeten  Mächte  hat  die  k.  und  k.  Regierung
es  nicht  unterlassen,  die  Antwort  der  feindlichen  Regierungen  einer  eingehenden
  Prüfung  zu  unterziehen,  die  zu  folgendem  Ergebnis  geführt  hat.
Unter  dem  Vorwand.  daß  der  Vorschlag  der  vier  verbündeten  Mächte  ohne
Aufrichtigkeit  und  ohne  Bedeutung  sei,  lehnen  es  die  feindlichen  Regierungen
  ab,  auf  diesen  Vorschlag  einzugehen.  Durch  die  Form,  die  sie  ihrer
Mitteilung  gegeben  haben,  machen  sie  eine  an  sie  gerichtete  Antwort  unmöglich.
  Die  k.  und  k.  Regierung  legt  aber  Wert  darauf,  den  Regierungen
der  neutralen  Mächte  ihre  Auffassung  darzulegen.

Die  Antwort  der  feindlichen  Regierungen  geht  der  Erwägung  der
Möglichkeiten  der  Beendigung  des  Krieges  aus  dem  Wege.  Sie  beschränkt
sich  darauf,  neuerlich  die  Vorgänge,  die  zu  dem  Krieg  geführt  haben,  die
vermeintliche  Stärke  ihrer  eigenen  militärischen  Situation  und  die  angeblichen
  Beweggründe  des  Friedensvorschlags,  zu  erörtern.  Die  k.  und  k.  Regierung
  will  sich  dermalen  nicht  in  ein  neuerliches  Wortgefecht  über  die
Vorgeschichte  des  Krieges  einlassen.  Nach  ihrer  Ueberzeugung  ist  vor  den
Augen  der  ganzen  rechtlich  und  unbefangen  urteilenden  Menschheit  bereits
hinreichend  und  unwiderleglich  dargetan,  auf  welcher  Seite  die  Schuld  an
dem  Ausbruch  des  Krieges  gelegen  ist.  Was  im  besondern  das  österreichischungarische
  Ultimatum  an  Serbien  betrifft,  so  hat  die  Monarchie  in  den
Jahren,  die  diesem  Schritt  vorangingen,  hinlängliche  Beweise  ihrer  Langmut
  gegenüber  den  sich  stets  steigernden  feindseligen  und  aggressiven  Absichten
  und  Umtrieben  Serbiens  an  den  Tag  gelegt,  bis  zu  dem  Momente,
wo  schließlich  die  ruchlose  Mordtat  von  Sarajewo  eine  weitere  Nachsicht
unmöglich  gemacht  hat.  Auch  eine  Auseinandersetzung  über  die  Frage,  auf
welcher  Seite  die  militärische  Lage  stärker  sei,  erscheint  müßig  und  darf
getrost  dem  Urteil  der  gesamten  Oeffentlichkeit  überlassen  bleiben.  Uebrigens
enthält  eine  Vergleichung  der  Kriegsziele  der  beiden  Gruppen  bereits  die
Entscheidung  dieser  Frage.  Während  nämlich  Oesterreich-Ungarn  und  seine
Verbündeten  den  Krieg  von  Anfang  an  nicht  zum  Zweck  von  Gebietseroberungen,
  sondern  als  Verteidigungskampf  unternommen  haben,  ist  bei
den  feindlichen  Staaten  das  Gegenteil  der  Fall.  Sie  gehen,  um  nur  einige
ihrer  Kriegsziele  zu  nennen,  auf  die  Niederwerfung  und  Beraubung  der
österreichisch-ungarischen  Monarchie,  auf  die  Eroberung  von  Elsaß-Lothringen
  sowie  auf  die  Aufteilung  der  Türkei  und  die  Verminderung  Bulgariens
  aus.  Die  vier  verbündeten  Mächte  können  daher  bereits  derzeit
ihre  rein  defensiven  Kriegsziele  als  erreicht  betrachten,  während  die  Gegner
sich  von  der  Verwirklichung  ihrer  Pläne  immer  weiter  entfernen.

Wenn  schließlich  die  feindlichen  Regierungen  den  Vorschlag  der  vier
verbündeten  Mächte  als  Kriegsmanöver  bezeichnen  und  ihn  als  unaufrichtig
und  bedeutungslos  kennzeichnen,  so  ist  dies  vor  Beginn  der  Friedensverhandlungen,
  und  solange  daher  unsere  Friedensbedingungen  nicht  bekannt
sind,  lediglich  eine  ganz  willkürliche  Behauptung,  eine  subjektive  Annahme
ohne  die  Möglichkeit  eines  Beweises.  Die  k.  und  k.  Regierung  und  die
Regierungen  der  mit  ihr  verbündeten  Mächte  haben  ihr  Angebot  der  Einleitung
  von  Friedensverhandlungen  in  voller  Aufrichtigkeit  und  Loyalität
gemacht,  denn  sie  mußten  ja  auf  die  Möglichkeit  gefaßt  sein,  daß  ihr  ausdrücklich
  ausgesprochener  Antrag,  beim  Eintritt  in  die  Verhandlungen  ihre
Friedensbedingungen  bekanntzugeben,  angenommen  werde.  Die  Gegner
sind  es  vielmehr,  die,  ohne  ihrerseits  Gegenvorschläge  zu  machen,  es  ab-