Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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tere  Verfahren  richter  sich  nach  den  G.G.  XI.
ei  Xll.  der  Beilage;  alle  Miteheilungen  des
GeneralF  Komite  an  die  Bezirks-Komiteen
über  Vorschläge  zur  Aufnahme  von  ausserordentlichen
  oder  Ehren  Mitgliedern  geschehen
  jedoch  ausser  dem  Wochenblatte  durch
besondere  Schreiben.

2)  Kasse=  und  Rechnungswesen.
S.  XXXVIII.  Der  Verein  hat  ordenrtliche

und  ausserordentliche  Einnahmen.  Zu  den

erstern  gehhren  die  Beiträge  der  ordenrlichen

Mitglieder,  dann  die  Zinsen  von  den  bei  den

Kassieren  liegenden  Geldern,  und  vom  stehenden

  Kapitale  des  Vereins.  Zu  den  leztern

  gehören  besondere  Geschenke,  Vermächtnisse
  2c.;  die  Ausgaben  werden  ausser  den

Kosten  der  Regie,  durch  die  in  §.  III.  verzeichneten

  Mittel  veranlaßk,  wodurch  die  Gesellschaft

  ihren  Zweck  zu  erreichen  gedenket.

§.  XXXIX.  Das  Kassewesen  des  Vereins
wird  nach  folgenden  obersten  Grundsäzen  behandelt:


1)  alle  Gelder  werden  bei  Banquiers,  Kaufleute
  oder  andern  vertrauten,  wechselfähigen
  und  wohlhabenden  Personen  hinterlegt;
alle  Zahlungen  werden  durch  Anweisungen
an  diese  Kasstere  des  Vereins  geleister.  Dadurch
  vereinfacher  der  Verein  seine  Regie,
sichert  sein  Bermögen,  und  macht  es  beständig
  fruchebringend;

3)  die  Ausgaben  werden  durch  einen  jährlichen
  Kasse-Diespoststions-Plan  regulirt.
Dadurch  wird  alle  Willkühr  und  Unstäeigkeit
  im  Systeme  der  Ausgaben  enrfernt;

3)  alle  Jahre  wird  über  Einnahme  und  Aus-1070



gabe  eine  oͤffentliche  Rechnung  ubgolegt.
Dadurch  Überzeugt  sich  der  Verein,  daß
seine  Gelder  auf  die  beschlossene  Arr  werwendet
  werden;

4)  es  wird  ein  stehendes  Kapieal  gegr  öndec.
Dadurch  sichert  der  Verein  seire  Di#uer,
znd  bereltet  sich  Hilfe  für  Fälle  der  Noth.

3.)  Operations=  und  Kasse-Dispo-[itions-Plan.


S.  XI.  Bei  der  grossen  Mannigfaltigkeie.
von  Gegenständen  ist  eine  planmässige  Aus#-wahl
  der  nüzlichsten  erfoderlich,  um  nicht  in
bloße  ökonomische  Spielwerke  zu  verfallen.
Es  wird  daher  jährlich  ein  Operations-Plan
des  Vereins  entworfen.  Er  bestimme  die  Act,
auf  welche  in  jedem  nächstfolgenden  Jahre
die  in  §  III.  angeführten  Mirtel  zu  Erreichung
der  Zwecke  des  Vereins  in  Ausübung  gebracht
werden  sollen.

S.  XII.  Der  Operations  =  Plan  entsteht
auf  folgewme  Weise:
tdie  Mitglieder  und  Bezirks-Komiteen  dussern

ihre  dießfallsigen  Wünsche  und  Verschläge;

b)  das  General-Komite  benizt  selbe  zum  Entwurf
  eines  motivicten  in  bestimmte  Artikel
abgetheilten  Operations-Planes;

P)  der  Entwurf  wird  allen  ordentlichen  Miegliedern
  mitgetheilt,  über  alle  einzelne  Artikel
  abgestimmt,  und  diese  Abstimmungen
werden  durch  die  Bezirks-Romteen  gesammelt;


d)  die  Anwälte  erheben  hieraus  den  Beschluß
des  Gesamtvereins,  und  theilen  ihn  dem
Geueral-Komite  mit;