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tere Verfahren richter sich nach den G.G. XI.
ei Xll. der Beilage; alle Miteheilungen des
GeneralF Komite an die Bezirks-Komiteen
über Vorschläge zur Aufnahme von ausserordentlichen
oder Ehren Mitgliedern geschehen
jedoch ausser dem Wochenblatte durch
besondere Schreiben.
2) Kasse= und Rechnungswesen.
S. XXXVIII. Der Verein hat ordenrtliche
und ausserordentliche Einnahmen. Zu den
erstern gehhren die Beiträge der ordenrlichen
Mitglieder, dann die Zinsen von den bei den
Kassieren liegenden Geldern, und vom stehenden
Kapitale des Vereins. Zu den leztern
gehören besondere Geschenke, Vermächtnisse
2c.; die Ausgaben werden ausser den
Kosten der Regie, durch die in §. III. verzeichneten
Mittel veranlaßk, wodurch die Gesellschaft
ihren Zweck zu erreichen gedenket.
§. XXXIX. Das Kassewesen des Vereins
wird nach folgenden obersten Grundsäzen behandelt:
1) alle Gelder werden bei Banquiers, Kaufleute
oder andern vertrauten, wechselfähigen
und wohlhabenden Personen hinterlegt;
alle Zahlungen werden durch Anweisungen
an diese Kasstere des Vereins geleister. Dadurch
vereinfacher der Verein seine Regie,
sichert sein Bermögen, und macht es beständig
fruchebringend;
3) die Ausgaben werden durch einen jährlichen
Kasse-Diespoststions-Plan regulirt.
Dadurch wird alle Willkühr und Unstäeigkeit
im Systeme der Ausgaben enrfernt;
3) alle Jahre wird über Einnahme und Aus-1070
gabe eine oͤffentliche Rechnung ubgolegt.
Dadurch Überzeugt sich der Verein, daß
seine Gelder auf die beschlossene Arr werwendet
werden;
4) es wird ein stehendes Kapieal gegr öndec.
Dadurch sichert der Verein seire Di#uer,
znd bereltet sich Hilfe für Fälle der Noth.
3.) Operations= und Kasse-Dispo-[itions-Plan.
S. XI. Bei der grossen Mannigfaltigkeie.
von Gegenständen ist eine planmässige Aus#-wahl
der nüzlichsten erfoderlich, um nicht in
bloße ökonomische Spielwerke zu verfallen.
Es wird daher jährlich ein Operations-Plan
des Vereins entworfen. Er bestimme die Act,
auf welche in jedem nächstfolgenden Jahre
die in § III. angeführten Mirtel zu Erreichung
der Zwecke des Vereins in Ausübung gebracht
werden sollen.
S. XII. Der Operations = Plan entsteht
auf folgewme Weise:
tdie Mitglieder und Bezirks-Komiteen dussern
ihre dießfallsigen Wünsche und Verschläge;
b) das General-Komite benizt selbe zum Entwurf
eines motivicten in bestimmte Artikel
abgetheilten Operations-Planes;
P) der Entwurf wird allen ordentlichen Miegliedern
mitgetheilt, über alle einzelne Artikel
abgestimmt, und diese Abstimmungen
werden durch die Bezirks-Romteen gesammelt;
d) die Anwälte erheben hieraus den Beschluß
des Gesamtvereins, und theilen ihn dem
Geueral-Komite mit;