Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

MÆ  20.  279

Nr.  7751.

Abschied  für  den  Landrath  von  Niederbayern  über  dessen  Verhandlungen  in  den  Sitzungen
vom  4.  bis  16.  November  1889.

Im  Ramen  Feiner  Majestät  des  Rönigs.
Zrityol!.

von  Gottes  Gnaden  Königlicher  Prinz  von  Gayern,
Regent.

Wir  haben  Uns  über  die  von  dem  Landrathe  von  Niederbayern  in  seinen  Sitzungen
vom  4.  bis  16.  November  1889  gepflogenen  Verhandlungen  Vortrag  erstatten  lassen,  und
ertheilen  hierauf  solgende  Entschließungen:

J.
Abrechnung  über  die  Fonds  der  Kreisanstalten  und  über  die  Kreissonds
für  das  Jahr  1888.

Die  gemäß  Art.  15  lit.  b  und  c  des  Landrathsgesetzes  vom  28.  Mai  1852  dem
Landrathe  vorgelegten  Rechnungen  über  die  Kreisfonds  und  Kreisanstalten  für  das  Jahr  1888
wurden  von  demselben  ohne  Erinnerung  auerkannt  und  deren  Hauptergebnisse  durch  das
Kreis-Amtsblatt  bereits  veröffentlicht.

II.
Steuerprincipale  für  das  Jahr  1890.

Die  Steuerprincipalsumme  des  Regierungsbezirks  Niederbayern  beträgt  für  das  Jahr

1890  2  890  485  —,  wovon  ein  Steuerprozent  auf  28  904  JX  sich  berechnet.
III.
Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen  für  das  Jahr  1890.

Dem  von  dem  Landrathe  geprüften  Voranschlage  der  Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen
  ertheilen  Wir  in  den  in  der  Beilage  enthaltenen  Sätzen  Unsere  Genehmigung.