Bericht des gemischten Ausschusses ete. 133
soll. Aber wenn eine Eisenbahngesellschaft ein Geschäft ist, wie die Londonund
North-Western-Gesellschaft, welche 1500 Meilen Eisenbahnen in verschiedenen
Theilen des Landes hat, alle Sorten von Waaren auf den verschiedenen Linien
verführt, und „Millionen“ von Specialsätzen für Specialverkehre einhebt, wäre es
eine die Fähigkeit jeder Behörde übersteigende Aufgabe, zu entscheiden, und zwar
gegen die Gesellschaft und gegenüber unzähligen Forderern, welche die Höhe oder
Art irgend einer besonderen Herabsetzung sein, und wem und in welcher Weise
sie gewährt werden solle. In der That wird man finden, dass die Experten,
welche die auf diese Form der Dividendenbegrenzung begründeten Frachtsätze
befürworten, die Existenz eines „natürlichen Frachtsatzes* und die Aufstellung
desselben als Maasstabes, an welchem die Revidirenden geleitet werden sollen,
annehmen. Die Schwierigkeit der Sicherstellung und Bestimmung eines solchen
natürlichen Frachtsatzes ist weiter oben auseinander gesetzt worden.
Das Princip der Theilung von Gewinnüberschüssen zwischen den Gesellschaften
und dem Publikum ist in Frankreich angenommen worden, aber unter
Bedingungen, welche die oben erwähnten Schwierigkeiten illustriren. Die Schwierigkeit,
die als Dividende statthafte Summe zu bestimmen, ist beseitigt durch
eine Inspektion und Untersuchung der Rechnungen der Gesellschaft, welche hier
kaum durchführbar wäre, und die der Auswahl der Sätze für die Herabsetzung,
obwohl unvergleichlich geringer als sie in diesem Lande wäre, ist dadurch vermieden,
dass die Herabsetzung überhaupt aufgegeben ist und die Hälfte des
Gewinnüberschusses an das Aerar gezahlt wird.
8. Neue Klassifikation der Frachtsätze.
Eine andere vorgeschlagene Reform besteht in einer neuen Klassifikation
der Frachtsätze und es ist beantragt worden, dass die von den Gesellschaften
selbst in ihrem Clearinghouse angenommene Klassifikation an die Stelle der in
den Specialgesetzen der Gesellschaften enthaltenen gesetzt werden solle. Es
wird zugegeben, dass die in diesen Gesetzen enthaltenen Klassifikationen ausserordentlich
mangelhaft, und dass manche Artikel in ihnen gar nicht aufgenommen
sind, und dass die Clearinghouse - Klassifikation vollständiger ist Der Zweck
der letzteren ist es, den Gesellschaften zu ermöglichen, dass sie unter sich selbst
die Gesammtfracht, welche sie dem Publikum auferlegen, vertheilen; und so lange
dieser Frachtsatz innerhalb des statutenmässigen Maximums ist, ist die Vertheilung
desselben, wie sie behaupten, ein Gegenstand, welcher die Gesellschaften
selbst und nicht das Publikum angeht.
Die gegenwärtigen Zahlungen, welche die Gesellschaften unter dieser Klassifikation
erhalten, können somit nicht als Maass der Frachtsätze angenommen
werden, welche dem Publikum auferlegt werden sollen, wenn nicht sowohl die
statutenmässigen Frachtsätze selbst als auch die Klassitikation revidirt sind. Aber
die Klassifikation ist für das Publikum wichtig, erstens weil sie zeigt dass die
Eisenbahndirektoren, wenn es in ihrem Interesse ist, es zu thun, für alle Eisenbahnen
eine nicht nur gleichförmige Klassifikation machen können, sondern auch
eine viel vollständigere und befriedigendere, als die verschiedenen Klassifikationen
in ihren verschiedenen Gesetzen sind, und weil, wenn eine solche Klassifikation
allgemein angenommen wäre, dies ein grosser Schritt vorwärts wäre
zur Veröffentlichung und allgemeinen Kenntniss der bestehenden Frachtsätze;