Full text : Schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Dreiundzwanzigster Band. (23)

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mehreren  Gesamtlängen  und  Einteilungen,  auch  wenn  sie  sich  auf
verschiedenen  Seiten  der  Maße  befinden,  sind  die  anderthalbfachen
Gebühren  zu  erheben.

C.  Flächenmaße  (Planimeter).
Für  jedes  Flächenmaß.  ..  ....10,00Mark.
ll.FlüßtgkettsmaßeuudMeßwerkzeugefütFlüssigkeiten.
A.  Flüssigkeitsmaße

von  ¼  Liter  und  weniger  0,10  Mark,
„  1.  2  und  5  Literr  0,330
„  10  und  20  Liter  4060,80  „
größere  1,60  „

B.  Metwerkzeuge.  #er  Flaͤssigieiten.

a.  Meßwerkzeuge  ohne  Einteilung  und  Meßwerk—
zeuge  mit  ungleichartiger  Einteilung

von  0,5  Liter  und  weniger  ..  .  O,5O  Mark,
„  1,  2  und  5  Liter  .  ...0,60,,
„  10  und  20  Liter  19810  „
größere  ...  1,90  »

b.  Metzwerkzenge  mit  gleichartiger  Einteilung
bei  Einteilung  in  Abschnitte

von  ¼  Liter  und  weniger  0,60  Mark,

„  0,5  und  1  Liter  1,10  „

„  2  und  5  Literr.  2,00  „

„  10  Liter  .  4,00»
c.  Milchmaße

von  20  Liter  und  weniger  1,00  Marks,

„  mehr  als  20  bis  anschichlich  50  Liter  1,50  „
größere  2,00  „