Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

— 1337 — 
Reichs-Gesetzblatt Jahrgang 1918 
  
Nr. 163 
Inhalt: Verordnung, betreffend die vorläufige Regelung der Luftfahrt. S. 1337. 
  
  
  
(Nr. 6549) Verordnung, betreffend die vorläufige Regelung der Luftfahrt. Vom 26. No- 
vember 1918. 
Der Rat der Volksbeauftragten verordnet mit Gesetzeskraft was folgt: 
Bis zum Erlaß eines Gesetzes über die Regelung der Luftfahrt ordnet das 
Reichsamt des Innern provisorisch die Verhältnisse der Luftfahrt. Zur Aus- 
führung dieser Aufgabe errichtet es ein Reichsluftamt. 
Den Kriegsministerien liegt es ob, zur Sicherung der Anordnungen eine 
militärische Flugüberwachung einzurichten. 
Die Liquidierung des militärischen Flugwesens erfolgt unter Beteiligung 
der militärischen Beschaffungsstellen und des Reichsluftamts durch das Ver- 
wertungsamt für Heeres- und andere reichseigene Güter. 
Berlin, den 26. November 1918. 
Der Rat der Volksbeauftragten 
Ebert Haase 
Der Staatssekretär des Innern 
Preuß 
  
  
  
Der Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel. 
Reichs-Gesetzbl. 1918. 253 
Ausgegeben zu Berlin den 27. November 1918.