Full text : Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870. (4)

Nr.  29.  329

Abschied  für  den  Landrat  der  Pfalz  über  seine  Verhandlungen  für  das  Jahr  1911.

Im  Mamen  Seiner  Mojestät  des  Königs.
Luitpold,

von  Gottes  Gnaden  Königlicher  Prinz  von  HBayern.
Begent.

Wir  haben  Uns  über  die  von  dem  Landrate  der  Pfalz  in  seinen  Sitzungen  vom
7.  bis  19.  November  1910  gepflogenen  Verhandlungen  Vortrag  erstatten  lassen  und  erteilen
hierauf  folgende  Entschließungen:

J.

Abrechnung  über  die  Fonds  der  Kreisanstalten  und  über  die  Kreisfonds
für  das  Jahr  1909.

Die  gemäß  Art.  15  Buchstabe  b  und  c  des  Landratsgesetzes  vom  28.  Mai  1852
dem  Landrate  vorgelegten  Rechnungen  über  die  Kreisfonds  und  Kreisanstalten  für  das
Jahr  1909  wurden  von  demselben  ohne  Erinnerung  anerkannt  und  deren  Hauptergebnisse
durch  das  Kreisamtsblatt  bereits  veröffentlicht.

II.
Steuerprinzipale  für  das  Jahr  1911.

Die  Steuerprinzipalsumme  des  Regierungsbezirks  der  Pfalz  beträgt  für  das  Jahr  1911
5741  105  +¼  wovon  ein  Steuerprozent  auf  57  411  “  sich  berechnet.

III.

Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen  für  das  Jahr  1911.

Dem  von  dem  Landrate  geprüften  Voranschlage  der  Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen
erteilen  Wir  in  den  in  der  Beilage  enthaltenen  Sätzen  Unsere  Genehmigung.