Full text : Blätter für Rechtsanwendung. VI. Band (6)

361  Ueber  Amtsuntrene.

vertrauten  Walde  sich  kein  Holz  eigenmächtig  zueignen
  darf.  Wenn  ihm  aber  der  Forstmeister
aus  Mitleid  mit  seiner  Armuth  erlaubt,  sich  ein
paar  dürre  Stangen  zu  nehmen,  so  begeht  er  durch
deren  Zueignung  kein  Verbrechen;  denn  selbst  wenn
er  auch  die  allgemeine  Dienstesinstruktion  der  Forstmeister
  kennen  sollte,  so  kann  er  doch  sehr  wohl
glauben,  daß  der  Forstmeister  ihm  jene  Zueignung
nicht  erlaubt  hätte,  wenn  derselbe  dazu  nicht  befugt,
  vielleicht  besonders  ermächtigt  wäre  "?).  Ein
Beamter  wird  in  einer  Branche  angestellt,  für
welche  er  die  erforderliche  Vorbildung  nicht  hat,
er  ist  redlich  in  seinem  Amte,  aber  auch  träg  in
seinen  Berufsarbeiten.  Er  hat  jährlich  ein  Amtsgeschäft
  (eine  Versteigerung)  außer  seinem  Wohnorte
  vorzunehmen,  wofür  er  Taggebühren  und  Gefährtegelder
  anrechnen  darf,  allein  obgleich  er  das
Geschaft  jährlich  gehörig  vornimmt,  so  verlangt  er
doch  nie  Taggebuhren  und  Auslagen.  Da  das
jahrliche  Mahnen  ihn  nicht  dazu  bringen  konnte,
seine  Gebühren  zu  berechnen,  so  wurde  er  strafgebotlich
  zu  solcher  Berechnung  aufgefordert,  und  nun
erklärt  er,  er  halte  eine  solche  Anforderung  für  ungerecht,
  indem  er  seine  Gebühren  jährlich  observanzmäßig
  von  den  Unterthanen  erhalte.  Als  seine
Oberbehörde  deßhalb  untersucht,  ergiebt  sich,  daß
wirklich  seit  unfürdenklichen  Zeiten  die  Unterthanen
den  Beamten  solche  Gebuhren  bezahlten,  daß  aber
diese  jährlich  50  fl.  betragen,  während  der  jetzige
Beamte  jährlich  nur  22  fl.  Taggebühren  und  Auslagen
  vom  Staate  hätte  verlangen  können.  Der
Gerichtshof,  welchem  die  Akten  zur  Erkennung  der
Spezialuntersuchung  übergeben  wurden,  weil  a)  vermöge
  des  allgemeinen  Geschäftsorganismus  und
Besoldungsregulativs  die  Beamten  für  dergleichen

2  oe.  v.  25.  meril  1823,  120.  225,4.  AGA.  302.
o  ·  E.u  anderes  wäre  es,  wenn  Forsi  meister  und
3einülie.  kollneirt  hätten.