anspornend, belehrend, Hindernisse wegräumend. Diese
Forderungen also muß ein reifes Volk zur Sicherung seiner
persönlichen Freiheit an den Staat stellen: als ein Rechtsgrundsatz
ist anzuerkennen das fruchtbarste Ergebnis der metaphysischen
Freiheitskämpfe des vergangenen Jahrhunderts,
die Wahrheit, der Bürger soll vom Staate nie bloß als Mittel
benutzt werden. Sodann: jede Wirksamkeit der Regierung
ist segensreich, welche die Selbsttätigkeit der Bürger hervorruft,
fördert, läutert; jede von üÜbel, welche die Selbsttätigkeit
der einzelnen unterdrückt. Denn am. Ende beruht die ganze
Würde des Staates auf dem persönlichen Werte seiner Bürger,
und jener Staat ist der sittlichste, welcher die Kräfte der
Bürger zu den meisten gemeinnützigen Werken vereinigt und
dennoch einen jeden, unberührt vom Zwange des Staats
und der öffentlichen Meinung, aufrecht und selbständig seiner
persönlichen Ausbildung nachgehen läßt. So stimmen wir
in dem letzten Ergebnisse, in dem Verlangen nach dem höchstmöglichen
Grade der persönlichen Freiheit, mit Mill und
Laboulaye überein, während wir ihre Anschauung vom Staate
als einem Gegner der Freiheit nicht teilen.
Hier endlich ist uns vergönnt, auszuruhen von der ermüdenden
allgemeinen Untersuchung und zu sagen, was denn dies Nachdenken
über die persönliche Freiheit für uns bedeute. Das
Vorgefühl einer großen Entscheidung zittert durch den Weltteil
und legt jedem Volke die Frage nahe, welchen Hort es
besitze an der persönlichen Freiheit, der persönlichen Selbständigkeit
seiner Bürger. Wir Deutschen zumal können diese
Frage nicht umgehen, wir, deren ganze Zukunft nicht auf der
gefesteten Macht alter Staaten, sondern auf der persönlichen
Tüchtigkeit unseres Volkes beruht. Denn in diesem unseligen,
selten verstandenen Zirkel bewegen sich ja die historischen
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