Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Nr.  3632/5.

Urkunde  über  eine  weitere  Zustiftung  zu  der  Prinzregent  Luitpold-Stiftung  für  arme  Kinder  in
Marktheidenfeld.

Im  Namen  Seiner  Mojestät  des  Königs.
Tlitpol!,

von  Gottes  Gnaden  Küniglicher  Prim  von  Hauern,
Regent.

Wir  finden  Uns  bewogen,  zur  Erinnerung  daran,  daß  es  Uns  auch  in  Unserem
90.  Lebensjahre  beschieden  war,  die  Uns  seit  Jahrzehnten  so  lieb  gewordenen  Jagdbezirke
zu  besuchen,  die  mit  Urkunde  vom  21.  Dezember  1901  zu  Gunsten  der  Gemeinden  Bischbrunn,
  Schollbrunn,  Oberaltenbuch  und  Unteraltenbuch,  Bezirksamts  Marktheidenfeld,
  sowie  der  Gemeinde  Weibersbrunn,  Bezirksamts  Aschaffenburg,  erichtete
und  mit  Zustiftungsurkunden  vom  1.  Dezember  1903,  5.  Dezember  1904  und  1.  Dezember  1908
erweiterte  „Prinzregent  Luitpold-Stiftung  für  arme  Kinder“  in  Marktheidenfeld  durch
eine  weitere  Zustiftung  von  15000  —&  auf  den  Betrag  von  50  O000  zu  erhäöhen.

Gleichzeitig  erlassen  Wir  für  die  genannte  Stiftung  an  Stelle  der  in  den  vorerwähnten
vier  Urkunden  enthaltenen  Bestimmungen  nachstehende  Anordnungen:

§  1.

Die  Stiftung  führt  den  Namen  „Prinzregent  Luitpold-Stiftung  für  arme  Kinder"“
und  hat  ihren  Sitz  in  Marktheiderfeld.

8  2.
Die  Verwaltung  des  Stiftungsvermögens  sowie  die  Verleihung  des  Stiftungsgenusses
steht  dem  K.  Bezirksamte  Marktheidenfeld  zu.

Die  Verwaltung  hat  unter  Aufsicht  der  K.  Regierung,  Kammern  des  Innern,  von
Unterfranken  und  Aschaffenburg  zu  geschehen.

Vor  der  Verleihung  des  Stiftungsgenusses  hat  das  K.  Bezirksamt  Marktheidenfeld

die  Armenpflegschaftsräte  der  genannten  Gemeinden  und  die  beteiligten  K.  Forstämter  gutachtlich
  einzuvernehmen.