Nachträge. 1127
Zu Seite 916. Zusatz 10c. zu 8. 58 der Instruktion zur
Versorgung der Armee mit Arzneien und Verbandmitteln.
(Erlass des Chefs des Militär-Medicinal-Wesens vom 20. August 1363.) Bei den
der Handlung Warmbrunn, Quilitz & Comp. zur Umlnderung übersandten Medicinkasten
bat sich bei der diesseitigen Revision derselben herausgestellt, dass zur Reinigung
der Blechbüchsen zum Theil Wasser in Anwendung gebracht worden ist, und
die Bücbsen demnächst in nicht ausgetrocknetem Zustande abgesandt worden sind.
Dies Verfahren hat zur Folge gehabt, dass sich in den Ecken der Büchsen Eisenrost
erzeugt bat, wodurch nicht nur die Haltbarkeit der Blechbüchsen beeinträchtigt, sondern
auch eine Verunreinigung der Arzneistoffe mit Eisenoxybydrat bedingt wird. —
Euer Hochwohlgeboren ersuche ich dieserhalb ergebenst, die Königlichen Lazareth-Kommissionen
gefälligst darauf aufmerksam machen zu wollen, dass beim Reinigen der
Blechbüchsen die Anwendung von Wasser sorgfältig vermieden werden müsse, solche
vielmehr anf trockenem Wege zu bewerkstelligen sei, wobei ich ebenmässig bemerke,
dass auch bei allen solchen Gefässen, welche trockene Gegenstände enthalten, die Reiniguag
derselben auf trockenem Wege der mit Wasser vorzuziehen ist, weil im letzteren
Falle in den Gefüssen in der Regel ein unangenehmer, schwer zu beseitigender
dumpfiger Geruch erzeugt wird.
Bruckfehler.
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