Metadata : Kriegsziele und Moral.

und  wird  von  ihnen  einhellig  vertreten,  wie  man  sich
durch  einen  Blick  in  ihre  Werke  überzeugen  kann.  Von
dieser  Lehre  ist  daher  auszugehen;  sie  ist  für  das  katholische
  Gewissen  verbindlich.

Die  rechte  Absicht  ist  ein  moralisches,  nicht  ein  rechtliches
  Erfordernis.  Sie  hat  eine  innere  und  eine  äußere
Seite.  Jene  besteht  in  einer  Willensrichtung,  die  aus
einem  sittlich  guten  Beweggrund  entspringt,  von  unreiner
  Leidenschaft  frei  ist  und  auf  einen  sittlich  guten
Gegenstand  gewandt  ist.  Sie  bildet  die  moralische  Stimmung,
  über  die  als  einen  bloß  inneren  Vorgang  jeder
mit  seinem  persönlichen  Gewissen  ins  reine  zu  kommen
hat,  und  die  deshalb  hier  außer  Betracht  bleiben  kann.
Nach  der  äußeren  Seite  kommt  die  rechte  Absicht  nun
gerade  in  der  Aufstellung  der  Kriegsziele  zur  Erscheinung,
  in  diesen  kristallisiert  sie  sich  zu  Bestimmten
und  Greifbarem.  Daraus  folgt,  daß  die  Ziele  auf  der
Wage  der  Gerechtigkeit  gewogen  werden  wollen,  um
ihre  Vollwichtigkeit  in  sittlicher  Beziehung  zu  erweisen.

Nun  ist  es  aber  klar,  daß  die  Gerechtigkeit  der
Ziele  in  innerem  Zusammenhange  steht  mit  der  Gerechtigkeit
  des  Kriegsgrundes,  weil  eben  Grund  und
Ziel  ihrem  Begriffe  nach  in  einem  einander  entsprechenden
  Verhältnisse  stehen.  Aus  dem  Kriegsgrunde  geht
das  Kriegsziel  genetisch  hervor.  Jedoch  würde  es  eine
unrichtige  Folgerung  sein,  wenn  man  behaupten  wollte,
beide  Dinge  müßten  sich  nun  auch  inhaltlich  vollkommen
decken,  so  daß  der  Zweck  des  Krieges  nur  einfach  die
Beseitigung  des  Kriegsgrundes  sein  dürfte.  Vielmehr
hat  der  Zweck  auch  alle  jene  Mittel  zu  umfassen,  die
geeignet  sind,  eine  Wiederkehr  derjenigen  Dinge  zu