90 Anlage 1. III. Der Preußische Entwurf v. 15. Dez. 1866 ete.
mung ihrer Landstände im Wege der Gesetzgebung ordnen, und
daher in diesen Beziehungen positive Vertragspflichten anderen
Staaten gegenüber nicht ohne Weiteres übernehmen können, so
müssen die Großherzoglichen Regierungen von Mecklenburg bei
der Unterzeichnung dieses Bündnißvertrages ihre weitere definitive
Erklärung zur Zeit noch vorbehalten, jedoch nur in Bezug auf
Artikel 2. und 5. des Vertrags, indem sie den übrigen Inhalt
desselben schon jetzt acceptiren.
Preußen wünscht den obigen Vorbehalt bezüglich der Ar-
tikel 2. und 5. baldmöglichst erledigt zu sehen, und beide Meck-
lenburg versprechen, die Erledigung sofort einzuleiten und thun-
lichst zu beschleunigen.
Dem Vertrage vom 18. August 1866 traten bei Hessen-
Darmstadt für seine nördlich des Mains gelegenen Gebietsteile
(Friedensvertrag vom 3. Sept. 1866 Art. XIV Abs. 2, in eigen-
tümlicher Formulirung), Reuß A. L. (Friedensvertrag vom
26. Sept. 1866 Art. 1). Sachsen-Meiningen (Friedensvertrag
vom 8. Oktober 1866 Art. 1I) und Königreich Sachsen (Frie-
densvertrag vom 31. Oktober 1866 Art. 1.).
III. Der Preußische Entwurf vom 15. Dezember 1866 und der
Entwurf der Norddeutschen Regierungen vom 7. Februar 1867.
Auf die Preußische Einladung vom 21. November 1866
sandten die 22 Norddeutschen Regierungen Bevollmächtigte zur
Feststellung des Verfassungs-Entwurfes nach Berlin. Diese traten
dort am 15. Dezember 1866 zusammen. An demselben Tage
legte Bismarck der Konferenz mit kurzer Motivirung! einen Ver-
fassungs-Entwurf vor, der sich mit seinen 69 Artikeln als wesent-
liche Erweiterung der Grundzüge vom 10. Juni 1866 darstellt
(Entwurf II). Dieser wird unten zum Abdruck gebracht?.
Es fanden vertrauliche Verhandlungen und am 18. sowie
am 28. Januar, endlich am 7. Februar 1867 drei förmliche
Sitzungen statts. Am 7. Februar einigte man sich dahin, der
S is' Slidies in den citirten Anlagen zu den Stenogr. Berichten
18 u. 19.
2 Nach einem mir vom Auswärtigen Amte gütig zur Verfügung
Lestellten metallographischen Abzuge, der mit dem Original verglichen und
anach korrigirt ist. S. S. 81 ff.
3 Die Krotokeue ders. in jenen Anlagen S. 17 ff. Vgl. auch Hahn
a. a. O. S. 486 ff.