4 Beutsches Reich. (Januar 4.)
Zu dieser Kritik nimmt Präsident v. Batocki in einem Schreiben an
den Oberbürgermeister vom 5. Jan. Stellung: Die bisherige öffentliche Bewirtschaftung
der wichtigeren Lebensmittel werde auch in Zukunft aufrechterhalten
werden. Dagegen sollen die Waren, die sich ihrer Natur nach für
das System der Beschlagnahme zu Höchstpreisen und Bewirtschaftung durch
Zentralbehörden nicht eignen, wie Frühkartoffel, Gemüse, Kohl, Obst, Geflügel,
Mastschweine, unter Umständen auch Voll= und Magermilch, den
Lieferungsverträgen der Stadtgemeinden vorbehalten bleiben. Für diese Verträge
soll eine mit den Reichsstellen Hand in Hand arbeitende allgemeine
Beratungsstelle geschaffen werden, um eine unerwünschte Preissteigerung durch
gegenseitiges Ueberbieten zu vermeiden und andererseits die Sachkunde der Gemeinden
einer zweckmäßigen Verwertung der Waren nutzbar zu machen. Eine
Preissteigerung der hauptsächlichsten Lebensmittel sei seit Errichtung des Kriegsernährungsamts
im allgemeinen, abgesehen von der Kartoffel, unterblieben.
In seiner Antwort vom 8. Jan. betont Oberbürgermeister Wermuth,
zur Versorgung der Städte mit der zur Lebenserhaltung notwendigen Menge
von Nahrungsmitteln müsse auf dem Wege amtlicher Ergreifung und Bewirtschaftung
der notwendigen Nahrungsmittel unbeirrt weitergegangen
werden. Ein Systemwechsel, den das Kriegsernährungsamt zweifellos nicht
wünsche, werde von vielen Seiten gleichwohl befürchtet, weil in dem Schreiben
des Präsidenten Frühkartoffeln, Milch und Mastschweine sowohl unter den
Gegenständen der öffentlichen Bewirtschaftung und Zwangslieferung, als
unter denen genannt würden, welche sich für das System der Beschlagnahme
zu Höchstpreisen nicht eigneten, denen vielmehr durch Lieferungsverträge
beizukommen sei; die letztere Einreihung lasse befürchten, daß die Zentralbehörde
sich von der weitern Fürsorge und Verantwortung schon dann befreit
halten könnte, wenn sie die Gemeinden auf den Weg der Lieferungsverträge
verwiesen hätte; davor müsse dringend gewarnt werden, besonders
hinsichtlich der in diesem Jahre so sehr schwierigen Kartoffelversorgung.
Auch bei Obst und Gemüse sei in der behördlichen Bewirtschaftung nicht
genug geschehen; fast alle Städte hätten in dieser Bezichung sehr entmutigende
Erfahrungen gemacht.
4. Jan. Zu dem Plane einer Reichskonferenz der Parteiopposition
(s. S. 10 ff.) erläßt der Parteivorstand der deutschen Sozialdemokratie
im „Vorwärts“ folgende Erklärung:
In einem Rundschreiben wird von einigen Parteigenossen zu einer
am 7. Januar tagenden Reichskonferenz der auf dem Standpunkt der Parteiopposition
stehenden sozialdemokratischen Organisationen und Parteigenossen
eingeladen. Nach dem Rundschreiben sind zur Teilnahme berechtigt die
Mitglieder der Soz. Arb. und der Genosse Rühle (bei keiner Fraktion);
ferner Delegierte der Wahlkreisorganisationen, die sich auf den Boden der
Opposition stellen. Den oppositionellen Genossen in den übrigen Wahlkreisen
wird empfohlen, sich über gemeinschaftliche Delegationen zu verständigen.
Die Konferenz will sich mit der Taktik der oppositionellen Abgeordneten
im Reichstage und mit Organisationsfragen beschäftigen. Demgegenüber
müssen wir erklären, daß die Veranstaltung einer solchen Konferenz
im Gegensatz steht zum Organisationsstatut der Gesamtpartei und
mit der organisatorischen Einheit der Partei unvereinbar ist. Die Berufung
von Konferenzen der Parteiorganisationen kann nur durch die im Organisationsstatut
bezeichneten Körperschaften erfolgen. Hier wird von unberufenen
Parteigenossen versucht, Parteiorganisationen und deren Mittel in den
Dienst einer Sondergruppe zu stellen. Wir raten den Parteiorganisationen
eindringlich, dieses parteizerstörende Treiben nicht zu unterstützen.