Full text: Heft 3. Die Konförderations-Akte. Die Bundes-Akte. Die Wiener Schluß-Akte.

42 III. Die Schluss-Akte vom 15. Mai 1820. 
  
ältere und jüngere Linie, Schaumburg Lippe, Lippe und 
aldeck, 
den Herrn Freiherrn von Marschall 2c. 2c. 
17. Die freien Städte: Lübeck, Frankfurt, Bremen und 
endenern 3ohann Fririch Hach, 1. V.D. Senstor. 
en Herrn Johann Friedrich Hach, J. U. D. Senator zu 
Lübeck znd Gesandier 6 geschchner Auswechsl 6 
welche zu Wien, nach geschehner Auswechslung ihrer rich- 
tig befundenen Vollmachten, in Cabinets-Conferenzen zu- 
sammengetreten, und, nach sorgfältiger Erwägung und Aus- 
gleichung der wechselseitigen Ansichten, Wünsche und Vorschläge 
ihrer Regierungen, zu einer definitiven Vereinbarung über 
folgende Artikel gelangt sind: 
Artikel I. 
Der deutsche Bund ist ein völkerrechtlicher Verein der 
deutschen sonverainen Fürsten und freien Städte zur Bewah- 
rung der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit ihrer im Bunde 
begriffenen Staaten und zur Erhaltung der innern und äußern 
Sicherheit Deutschlands. 
Artikel II. 
Dieser Verein besteht in seinem Innern als eine Gemein- 
schaft selbstständiger unter sich unabhängiger Staaten, mit 
wechselseitigen gleichen Vertrags-Rechten und Vertrags-Ob- 
liegenheiten, in seinen äußern Verhältnissen aber als eine in 
politischer Einheit verbundene Gesammt-Macht. 
Artikel III. 
Der Umfang und die Schranken, welche der Bund seiner 
Wirksamkeit vorgezeichnet hat, sind in der Bundes-Acte be- 
sünmt, die der Grundvertrag und das erste Grundgesetz dieses 
ereins ist. Indem dieselbe die Zwecke des Bundes aus- 
spricht, bedingt und begrenzt sie zugleich dessen Befugnisse 
und Verpflichtungen. 
  
Artikel IV. 
Der Gesammtheit der Bundes-Glieder steht die Befugniß 
der Entwickelung und Ausbildung der Bundes-Acte zu, in so 
fern die Erfüllung der darin aufgestellten Zwecke solche noth- 
wendig macht. Die deßhalb zu fassenden Beschlüsse dürfen 
aber mit dem Geiste der Bundes-Acte nicht im Widerspruch 
stehen, noch von dem Grund-Charakter des Bundes abweichen.
	        
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