Full text : Geschichte der Königlich Preussischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Dritter Band.

250  —
Schlußprotokoll.

Jena,  am  27.  November  1903.

Bei  Abschließung  des  Vertrags  über  Verlängerung  des  Staatsvertrags  vom
19.  Februar  1877  sowie  des  Akzessionsvertrags  vom  23.  April  1878,  betreffend
Errichtung  des  gemeinschaftlichen  Thüringischen  Oberlandesgerichts  zu  Jena,  haben
die  Bevollmächtigten  der  vertragschließenden  Staaten  zur  Erläuterung  des  Vertrags
  noch  über  folgende  Punkte  sich  geeinigt:

J.

Die  Großherzogliche  Staatsregierung  ermäßigt  vom  1.  Oktober  1904  an
den  jährlichen  Mietzins  G  3  des  Staatsvertrags  vom  19.  Februar  1877,  I  des
Schlußprotokolls  vom  19.  Februar  1877)  auf  5  vom  Hundert,  behält  sich  aber
die  Wiedererhöhung  desselben  auf  5½  vom  Hundert  vor,  wenn  der  Zinsfuß  in
Zukunft  wieder  steigen  sollte.

I

An  Stelle  des  staatsvertragsmäßig  nach  II  des  Schlußprotokolls  vom
19.  Februar  1877  festgestellten  Etats  tritt  der  nach  Maßgabe  des  §  11  des
Hauptvertrags  vom  19.  Februar  1877  von  den  Staatsregierungen  vereinbarte
jeweilige  neue  Etat.  m

Bei  Neubesetzung  von  Ratsstellen  soll  in  zweifelhaften  Fällen  (§  15  des
Hauptvertrags)  das  Dienstalter  des  neueintretenden  Mitglieds  von  den  Staatsregierungen
  bestimmt  werden.  v

IV.

Dem  Fürstentume  Schwarzburg-Sondershausen  wird  der  Beitritt  zu  der
Jenger  Gerichtsgemeinschaft  vorbehalten.

Im  Falle  dieses  Beitritts  wird  die  Zahl  der  Räte  bei  dem  Oberlandesgerichte
  (§  6  Abs.  1  des  Hauptvertrags)  um  einen  vermehrt.

V.
Die  iffern  III,  IV,  V,  VIII  des  Schlußprotokolls  vom  19.  Februar  1877
bleiben  unverändert.
Vorgelesen,  genehmigt  und  mitunterzeichnet:

Dr.  Felix  Vierhaus.  Dr.  Karl  Rothe.  Hugo  Trautvetter.
Friedrich  Trinks.  Gustav  Geier.  Otto  Hentig.  Dr.  Otto  Körbitz.
Dr.  Hugo  Hanitsch.  Kurt  Graesel.

Der  vorstehende  Staatsvertrag  nebst  dem  dazugehörenden  Schlußprotokoll  ist
ratifiziert  worden.  Die  Ratifikationsurkunden  sind  im  Großherzoglich  Sachsischen

Staatsarchiv  in  Weimar  niedergelegt  worden.
.CVVVVV  —

Redigiert  im  Bureau  des  Staateministeriums.
Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.