Full text: Deutsche Staatsgrundgesetze. Heft 5. Die Verfassungs-Urkunde des Königreichs Bayern mit Beilagen und Anhängen. Vom 28. May 1818.

Vorbemerkung. 9 
  
im Besitze des Reichsgerichts! zeigen mancherlei Abweichungen von 
einander: im Einen begegnen Fehler, von denen das andere frei 
ist, und umgekehrt 2. Im Ganzen ist J. III 133 etwas korrekter. 
Die beiden Exemplare sind wesentlich mit den gleichen Typen 
gedruckt, das Zahlenwerk auf den Spalten 639 ff. ist aber völlig 
verschieden geschnitten. Eine Vergleichung derselben vurch sach- 
verständige Mitglieder der Breitkopf & Härtelschen Officin, unter 
Leitung und liebenswürdiger Mitwirkung des Herrn Dr. Oscar 
von Hase selbst, ergab, daß sie nicht von demselben Satze ab- 
gezogen sein können. 
Herr Professor Dr. von Seydel schrieb mir aus München, 
daß dort amtlich von einem Neudruck des Jahrganges 1818 nichts 
bekannt sei, daß er aber die charakteristischen Fehler, die ich ihm 
aus J. III 134 mitgeteilt, in keinem der dort eingesehenen Exem- 
plare gefunden habe. 
Wer nun die beiden Exemplare mit den unmittelbar vorauf- 
gehenden Jahrgängen des Regierungsblattes, besonders dem Jahr- 
gang 1817 vergleicht, kann sich der Tatsache nicht verschließen, 
daß vas Exemplar J. III 134 diesen viel näher steht als J. III 133. 
Ihm fehlen in alter Weise unendlich oft die Bindestriche zwischen 
zwei Worten, die J. III 133 setzt. Bei Zahlentabellen (s. bes. 
Sp. 635 ff.; vgl. Regierungsblatt 1817 Sp. 757— 762) druckt 
J. III 134 in alter Weise immer 1 statt 1, während J. III 133 
hier durchweg die arabische 1 verwendet; ebenso J. III 134 bei den 
Seiten--Zahlen, bezüglich deren J. 1II 133 sehr schwankt (es druckt 
111 für 111, dann aber z. B. 152). 
So ist J. III 133 ver jüngere Druck, der einige, aber nicht 
alle Fehler des älteren korrigirt und der nach Aussage der Sach- 
verständigen zum Drucke schlechter zugerichtet ist. Demgemäß 
hatte ich der Ausgabe J. III 134 zu Grunde zu legen. 
B. Nach Tit. X & 7 der Verfassung bedarf es zu einem 
gültigen Beschluß der Stände über „Abänderungen in den Be- 
stimmungen der Verfassungsurkunde, oder Zusätze zu derselben“ 
der Gegenwart von drey Viertheilen der bey der Versammlung 
eignatur J. III 133 und J. III 134. 
2 Ich gebe drei leicht zu findende Kriterien an: J. III 133 druckt 
in #er Überschrift der chronol. Inhalts-Anzeige Ahronologische, J. 111 134 
das große C ohne die Schleise. Die lebie geivaltene Trrtseite, in 
iunsd T ist beziffert 643. 644, in J. III 134: 643. 544 II1|. 
werden die Spallen bis 148 richtig durchgezählt: dann wird ufs *i 
mit 141 begonnen, durchgezählt bis 172, dann auf 181 gesprungen; in 
J. III 134 ist richtig durchgezählt.
	        
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