fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
herausgegeben in der Kolonial-Ablheilung des Answärligen Auts. 
  
  
IV. Jahrganngg. gerlin, 1. Juli 1603. * 4*½m nunmer 13. 
“- Neilhchnitt erscheint am 1. und 15. ledes Monals. Derselben werden als Berigeeste zunn die mindestene, einmal vierleliöhrlich Acheinen. 
„Mittheilungen von Forschungsreisenden und Gelehrten aus den deutschen Schutzgebieton“, hernusgegoben von Dr. Froiherr v. Danckelman. 
Pner Gierteljahrspreis für das Kolonialblatt mit den Beiheften beträgt 3 Mark. on obonnirt ber ollen “udd und Buchhandlungen. — 
Einfendungen und Anfragen sind an die Königliche Ho zt # Erust Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 8W 12, Koch- 
—70, zu 
  
Inhalt: 2 ponvernemgents= Befehl, betreffend d Ansßebmh der Hafen= und Meßbrief- Gebühr- für einheimische Fahrzeuge 
S. 2 Zoll= und sonstige Einnahmen in Kamerun im Rechnungsjahre 1891/92 S. 300. — Zoll= und sonsige 
— 2 Kamerun im Rechnungsjahre 1892/93 S. 301. — Statistik d der #in alenderia- hre 1892 in das 
Kamerun-Gebiet eingeführten bezw. von dort ausgeführten Waaren S. 301. atistik der im Kalenderjahre 1892 
in das Schutzgebiet Togo eingeführten bezw. von dort ausgeführten — S. 303. — Zoll= und sonstige 
Einnann in Togo im Rechnungsjahre 1892,93 S. 304. — Personalien S. 304. 
Nichtamtlicher Theil: Pessonat- Machrichten S. 305. — Verkehrs-Nachrichten S. 306. — Von der Station 
Balinga (südliches Kamerungebiet) S Bericht des Lieutenanks Storch über ein Gesecht bei n S. 310. 
Der Jahresbericht des deutschen e für Krankenpflege in den Kolonien für 1892/93 S. 311. — 
Ueber einige Aufgaben der mebizinischen Forschung in den Tropen S. 314. Aus dem Dene a. der 
Misstonen in en wetschen u Schugaebieten. S. 318. — aus dem nirnicht Sr Geschäftsbericht 
der Deutsch-Ostafr kauischen G. esellschaft für das Jahr 1892 S. 319. — Die Usambara-Kaffeebau- Gesellshaft 
S. 2 — Hande !. hr des Kongostaates S. S. N0. — et e0n Stalion am Pilimalline aro 
Noutenaufnahmen in Ostafrika S. 321. Gravenreut““ Denlmal S. 321. — Beitritt des briiischen, bin 
Betschuanaland zur jiafeilanischen. Sollunion S. 321. Englische Dampferlinie von Lissab rach Lorenzo 
Magues und Mozambique S. 322. — Compagnie du Nyasa S. 322. — Litterarische Belprahhungen S. 322. 
nzeigen. 
  
  
Amtlicher Theil. 
Perordnungen und Witktkheilungen der Behörden in den Schutgebieken. 
Gonvernements-Befehl, betreffend Aufhebung der Hafen= und Mcßbrief-Gebühr 
für einheimische Fahrzenuge. 
. 1. 
Die Verordnung vom 18. Juni 1891 (D. Kol. Bl. 1891, S. 340) betressend die Einführung 
einer Hafengebühr nebst der dazu erlassenen Dienstanweisung vom 7. Oktober 1891 wird hierdurch 
ausgehoben. 
§ 2. 
Die durch die gedachte Verordnung eingeführte Hafen= und Meßbrief-Gebühr kommt fortan in 
Wegfall. Der besonderen Ausfertigung eines Meßbriefs bedarf es nicht mehr. Die Vermessung unter 
deutscher Flagge fahrender Dhaus findet bei Ausstellung des Flaggenattestes statt und das Ergebniß wird 
in diesem vermerkt. 
§ 3. 
Die vom Auslande kommenden unter fremder Flagge fahrenden Dhaus, Ntepen u. s. w. haben 
eine Hafengebühr von 5 Rupie zu entrichten, welche ihnen auf ein Jahr das freie Anlaufen sämmtlicher
	        
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