Full text: Deutsche Staatsgrundgesetze. Heft 5. Die Verfassungs-Urkunde des Königreichs Bayern mit Beilagen und Anhängen. Vom 28. May 1818.

Bersassungs-Urkunde des Königreichs Baiern. Titel IV. 17 
  
Art. 67. 
Ist der Zweck einer Stiftung unausführbar ge- 
worden, so kann in Gemeinden mit städtischer Ver- 
fassung unter Zustimmung der Gemeindebevollmäch- 
tigten, in den übrigen Gemeinden unter Zustimmung 
der Gemeinde= beziehungsweise Orts-Ver ammlung! 
eine Veränderung des speciellen Stiftungszweckes 
unbeschadet des Hauptzweckes der Stiftung mit Zu- 
stimmung der Betheiligten und mit: Genehmigung 
ders Verwaltungsbehörde vorgenommen werden. Sind 
bestimmte Betheiligte nicht bekannt und haben sich 
auf öffentliche Aufforderung solche nicht angemeldet 
oder nicht legitimirt, so ist durch die Verwaltungs- 
behörde ein ererrter der Stiftungsinteressen aufzu- 
stellen, dessen Zustimmung zu erholen ist und, wenn 
sie ohne genügenden Grund verweigert wird, durch 
Ausspruch der höheren Instanz ersetzt werden kann. 
S. 11. 
Die Freyheit der Presse und des Buchhandels ist nach 
den Bestimmungen des hhierüber erlassenen besondern Edictes 
gesichert. (Beylage III.) 
Dazu die 22. Verfassungsänderung v. 4. Juni 1848, 
abgedruckt in Anlage 2 Nr. 1. Unten S. 263 ff. 
· §.12. 
Alle Baiern haben gleiche Pflichtigkeit zu dem Kriegs- 
dienste und zur Landwehr nach den dießfalls bestehenden Gesetzen. 
F. 13. 
Die Theilnahme an den Staats-Lasten ist für alle Ein- 
wohner des Reichs allgemein, ohne Ausnahme irgend eines 
Standes, und ohne Rücksicht auf vormals bestandene besondere 
Befreyungen. 
g. 14. 
Es ist den Baiern gestattet, in einen andern Bundesstaat, 
welcher erweißlich sie zu Unterthanen annehmen will, auszu- 
Art 9 Die Worte J„in Gemeinden“ bis „Orts-Bersammlung"“] fehlen in 
rt. 51. 
2 „„mit“ fehlt in Art. 51. 
2 A. 51. sagt „der vorgesetzten“. 
Deutsche Staatsgrundgesetze. V. 2 
Sp. 119.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.