Full text: Deutsche Staatsgrundgesetze. Heft 6. Verfassungsurkunde des Königreichs Sachsen. Vom 4. September 1831.

Beilage zum Verfassungstext. Vierte Berfassungsänderung. 81 
  
Vierte Verfassungsänderung. 
  
Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
17tes Stück vom Jahr 18501. 
— — — 
  
M. 60) Gesetz, 
die provisorischen Gesetze vom 15ten November 1848 
betreffend; 
vom 15ten August 1850. 
Wan, Friedrich August, von GOTTÖ 
Gnaden König von Sachsen 2c. 2c. 2c. 
finden Uns bewogen, unter Zustimmung Unserer getreuen 
Stände zu verfügen, wie folgt: 
§ 1. 
Die provisorischen Gese vom 15ten November 1848 wegen 
einiger Abänderungen der Verfassungsurkunde vom 4ten Sep- 
tember 1831 und die Wahlen der Landtagsabgeordneten be- 
treffend, sind neben den hierauf Bezug habenden Verordnungen 
außer Kraft getreten. 
  
§ 2. 
Bis zu der definitiven Revision der Verfassungsurkunde 
vom 4ten September 1831 und der Vereinbarung über ein 
definitives Wahlgesetz treten die durch die § 1 genannten pro- 
visorischen Gesetze außer Wirksamkeit gesetzten Bestimmungen 
1 Letzte Absendung: am 19ten August. Der 15. Tag danach ist der 
3. September 1850. 
Deutsche Staatsgrundgesetze. VI. 4. Aufl. 6
	        
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