Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die ersten zehn Bände. (10)

Kompetenzkonflikt  —  Konkurs.  65

licher  Strafen  in  Insuriensachen.  VI,  237.  VII,  331.
Umfang  der  Kompetenz  des  Konkursgerichts.  IX,  145.
Kompetenz  des  Konkurögerichts  bei  Wechselforderungen.  X,
241,  265,  270.  Gerichtszuständigkeit  in  Bezug  auf  den
Kostenpunkt.  I.  238.  V,  95.  Kompetenz  in  Streitsachen
  wegen  Vertageerfaliun  über  Kriegslasten.  VI,
318.  Zur  Lehre  v.  d.  Komp.  der  Kriminalgerichte-V.
  129.  Kompetenz  in  Miethstretktsachen.  I,  175.  U,
142.  IV,  170.  VI,  97,  115.  in  Nachsteuerfachen.  1,
144.  Komp.  hinsichtlich  der  Aufhebung  verhängter  Orbnungsstrafen
  gegen  Gerichte  wegen  verspäteter  Zustellung
  der  Erkenntnisse  an  die  Partheien.  VII,  235.  Komp.
der  Patrimonialgerichte  II.  Klasse.  X,  218.  Komp.
bei  Pensionsanusprüchen  der  Offiziers-Wittwen  und
Waisen.  VIII,  156.  Kompetenzverhältniß  bei  Klagen  wegen
  echtoverletzung  durch  Uebertretung  eines
Polizeigesetzes.  U,  328.  Kompetenz  in  Klagsachen
wegen  Bezahlung  von  Staatsabgaben  oder  Umlagen.
„I151.  Ueber  die  Kompetenz  im  Kostenpunkt  bei  Untersuchungen,
  welche  vom  Krim.=  oder  Civilstrafgericht
zur  Aburtheilung  an  die  Polizei  gewiesen  werden.  I,  290.
VII,  180,  188.  VIIII.  338.  Kompetenz  verhältnisse  zwischen
  den  erlchts=  und  Finanzbehörden  Cezüglich  der  Kosten
  bei  strafrechtlichen  Untersuchungen.  I,  311I.  VIII,  341
Nr.  5.  Kompcetenz  zur  Enscheung,  ob  eine  Urkunde
voppelt  auszufertigen  sei.  V,  12.  Bei  Streitigkeiten  über
Edition  von  Urkunden,  welche  Amtspapiere  sind.  II,  33.
Zuständigkeit  des  NRichters  die  Gesetzkraft  laudesherrlicher
  Verordnungen  zu  prüfen.  V.  151  vergl.  mit  S.
45.  Die  Kompetenz  des  Wechselgerich!l#s  richtet  sich
nach  der  Wechselfähigkeit  des  Beklagten.  III,  148  Nr.  1.
Ueber  die  Fortdauer  der  wechselgerichtlichen  Kompetenz  gegen
  gantmäßige  Schuldner.  VIII,  335.

Kompetenzkonflikt:  vor  100  isx—r*d)  als  Beitrag  zur
Rechts-=  und  Sittengeschichte.  I,

areher  un  egesch.  1.100.  competentige.

Konkurs:  von  dem  Präliminarverfahren  wegen  der  Konk.=Eröffnung
  III,  153.  Decreium  de  aperiundo  concursu.
IX,  147.  Steht  einem  Gläubiger  dagegen  die  Berufung
zu?  IX,  391.  Findet,  wenn  der  Kridar  gegen  das  decret.
de  aperiundo  conc.  appellirt  hat,  eine  Nebenverantwortung
  von  Seite  der  Gläubiger  statt?  X,  360.  Cessio  bonorum
  schließt  das  Konk--Verfahren  nicht  aus.  X,  145.
Hat  über  das  Bergwerksvermögen  ein  Partikularkonkurs
statt:  VI,  209.  Gerichtsstand  des  Universalkonkurses.  IV,  9.
Vom  Konk  „Gericht  und  dem  Umfange  seiner  Zuständigkeit.
IX,  145.  Dessen  Zuständigkelt  bei  Wechselforderungen.  X,

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