Vertretung — Verwahrung. 157
Mainzer Recht. XIII, 13. XV, 159. Nach Oberpfähher
Recht. XX, 65. Statutenkollision bei Verträgen ü
biegenschaften und denselben gleichgeachtete Rechte. II
96. Klage auf Protokollirung eines Immobiliarvertrags.
XIX, :62. Verträge über Rechte und Verbindlichkeiten
aus dem Gemeindeverbande. XX, 1. Vertragsrecht und
Verjährung in Bezug auf Mechtsverhältulsse zwischen
Grundherr und Grundhold, Lehenherr und Lehnsmann.
XX, 287. Zuständigkeit# zur Protokollirung von Grundrenten=
Flxations= und Ablösungs-Verträgen. XVII, 298.
Wirksamkeit außeramtlicher Fixatlonsverträge. XVI,
311. Ist bei Annahme eines Brumeisers ein schriftlicher
Vertrag erforderlich 7 (Preuß. Recht.) XVII, 126. Vertragsmäßige
Beschränkung der persönlichen Freiheit in
Bezug auf Dienstwechsel. XIX, 110. Durch Domizilsveränderung
werden Vertragsverhältnisse nicht geändert.
IX, Bei Kollision der Statuten entscheiden über
das Rechtsverhältniß aus Verträgen die Gesetze des Erfüllungsortes.
XIX, 362. Elnfluß der Modifkation der
Hauptleistung auf die Konventionalstrafe. XVII,
Beweislast bei bedingten Verträgen. XIV, 88. XIR, 350.
Eidesleistung bei brieflich geschlossenen Verträgen. XI, 247.
Vertragsanfechtung e en nicht protokollirter Resoluttvbedingung.
XVIII, Form der ——
durch wechselseitige —. Hereut zecht.) x
377. Gerichtsstand des Vertrags. XIX,
Vertretung: über die Befugniß, bei 5. 250 als Prokurator
aufzutreten. XIII, 17, 32. Vertretung vor Gericht
durch andere Personen, als Advokaten. XII, 205. Vertretung
durch einen Nichtadvokaten; der durch einen ungeeigneten
Vertreter Erscheinende kann nicht als ungehorsam
ausgeblieben angesehen werden. XlII, 94. Befugniß
der Ehegatten zur Prozeßführung nach Eichstädter Recht.
XIII, 91. ertretung der Besitzer von Bestandtheilen
einer Gemeindemarkung durch die Gemeinde. XIX, 415.
Vertrekung des Haussohns durch den Vater. xui, 47.
Vertretung des Staatsärars durch die Krelesfiskalate. XII,
Vertretung des fiskalischen Interesse in Strafsachen.
V B—- 5“ ; u stal ung: desfallsiger Entschädigungsanspruch. XII,
Veruntreuung: im Postdienste; Haftung hiefür. XVIII, 28.
Verwahrung : die dadurch vorbehaltene Beschwerde gegen
einfache Dekrete und Zwischenbescheide kann mit der Berufung
gegen das nächste appellable Erkenntniß verbunden
werden. XIII, 382. Eine zwar rechtzeitig gewahrte
Beschwerde kann, wenn sie in der Volge zwecklos geworden