Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XI bis XX. (20)

Vertretung  —  Verwahrung.  157

Mainzer  Recht.  XIII,  13.  XV,  159.  Nach  Oberpfähher
Recht.  XX,  65.  Statutenkollision  bei  Verträgen  ü
biegenschaften  und  denselben  gleichgeachtete  Rechte.  II
96.  Klage  auf  Protokollirung  eines  Immobiliarvertrags.
XIX,  :62.  Verträge  über  Rechte  und  Verbindlichkeiten
aus  dem  Gemeindeverbande.  XX,  1.  Vertragsrecht  und
Verjährung  in  Bezug  auf  Mechtsverhältulsse  zwischen
Grundherr  und  Grundhold,  Lehenherr  und  Lehnsmann.
XX,  287.  Zuständigkeit#  zur  Protokollirung  von  Grundrenten=
  Flxations=  und  Ablösungs-Verträgen.  XVII,  298.
Wirksamkeit  außeramtlicher  Fixatlonsverträge.  XVI,
311.  Ist  bei  Annahme  eines  Brumeisers  ein  schriftlicher
Vertrag  erforderlich  7  (Preuß.  Recht.)  XVII,  126.  Vertragsmäßige
  Beschränkung  der  persönlichen  Freiheit  in
Bezug  auf  Dienstwechsel.  XIX,  110.  Durch  Domizilsveränderung
  werden  Vertragsverhältnisse  nicht  geändert.
IX,  Bei  Kollision  der  Statuten  entscheiden  über
das  Rechtsverhältniß  aus  Verträgen  die  Gesetze  des  Erfüllungsortes.
  XIX,  362.  Elnfluß  der  Modifkation  der
Hauptleistung  auf  die  Konventionalstrafe.  XVII,
Beweislast  bei  bedingten  Verträgen.  XIV,  88.  XIR,  350.
Eidesleistung  bei  brieflich  geschlossenen  Verträgen.  XI,  247.
Vertragsanfechtung  e  en  nicht  protokollirter  Resoluttvbedingung.
  XVIII,  Form  der  ——
durch  wechselseitige  —.  Hereut  zecht.)  x
377.  Gerichtsstand  des  Vertrags.  XIX,

Vertretung:  über  die  Befugniß,  bei  5.  250  als  Prokurator
  aufzutreten.  XIII,  17,  32.  Vertretung  vor  Gericht
durch  andere  Personen,  als  Advokaten.  XII,  205.  Vertretung
  durch  einen  Nichtadvokaten;  der  durch  einen  ungeeigneten
  Vertreter  Erscheinende  kann  nicht  als  ungehorsam
  ausgeblieben  angesehen  werden.  XlII,  94.  Befugniß
der  Ehegatten  zur  Prozeßführung  nach  Eichstädter  Recht.
XIII,  91.  ertretung  der  Besitzer  von  Bestandtheilen
einer  Gemeindemarkung  durch  die  Gemeinde.  XIX,  415.
Vertrekung  des  Haussohns  durch  den  Vater.  xui,  47.
Vertretung  des  Staatsärars  durch  die  Krelesfiskalate.  XII,

Vertretung  des  fiskalischen  Interesse  in  Strafsachen.

V  B—-  5“  ;  u  stal  ung:  desfallsiger  Entschädigungsanspruch.  XII,

Veruntreuung:  im  Postdienste;  Haftung  hiefür.  XVIII,  28.
Verwahrung  :  die  dadurch  vorbehaltene  Beschwerde  gegen
einfache  Dekrete  und  Zwischenbescheide  kann  mit  der  Berufung
  gegen  das  nächste  appellable  Erkenntniß  verbunden
  werden.  XIII,  382.  Eine  zwar  rechtzeitig  gewahrte
Beschwerde  kann,  wenn  sie  in  der  Volge  zwecklos  geworden