Anhang.
Nachträge über einzelene Mitglieder des Bundesrats.
Königreich Sachsen.
Generalmajor z. D. v. Brandenstein.
Der Bd. II. S. 76 erwähnte Oberst v. Brandenstein, identisch mit dem
Bd. I. S. 691) erwähnten Mitgliede des Norddeutschen Bundes, war bis
September 1874 ein zweites mal sächsischer Bevollmächtigter zum Bundesrat
des Deutschen Reichs.
Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister
Freiherr v. Könneritz)
(geboren 20. Juni 1820).
Bereits vor der Berufung auf den sächsischen Gesandtschaftsposten am
Berliner Hof im Jahre 1866 hatte Freiherr v. Könneritz Gelegenheit gehabt,
mit dem Fürsten Bismarck bekannt zu werden und in Berührung zu kommen,
und zwar in Berlin in den Jahren 1848 bis 1852, wo Könneritz als
1) In den Personalnotizen desselben muß es Zeile 6 statt 1866 beißen: 1863.
Brandenstein wurde am 24. Januar 1870 Generalmajor.
2) Hans Freiherr v. Könneritz, geboren zu Hostenwitz bei Dresden, besuchte die
Fürsten- und Landesschule St. Afra zu Meißen, studirte von 1839 bis 1842 in Leipzig,
bereitete sich dann zum Eintritt in den Staatsdienst vor, erhielt 1847 Anstellung als
Attaché und Legationssekrelär bei den Königlich sächsischen Gesandtschaften in Frankfurt a. M.,
Berlin und Wien. Im Jahre 1853 wurde er zum Königlichen Geschäftsträger, dann zum
Ministerresidenten in St. Petersburg befördert und 1864 als Königlicher Gesandter nach
München versetzt. Von da wurde er 1866, nach dem Friedensschlusse, in Berlin als
Königlicher Gesandter beglaubigt, trat 1869 als Königlicher Bevollmächtigter in den Bundesrat
des Norddeutschen Bundes, später des Deutschen Reichs, ein, verließ Berlin im April des
Jahres 1873, nachdem er zum Königlich sächsischen Oberhofmarschall ernannt worden war.
In dieser letzteren Stellung verblieb er bis 1. November 1891, wo er auf sein Ansuchen
in den Ruhestand trat.