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halten, den hineingeworfenen Zankapfel wieder zu beseitigen. Willkürliche
Maßregelung der Presse wirkt meines Erachtens schädlich und verfehlt den
Zweck, zumal in einem kleinen deutschen Staate, wenn sie dem Geschrei über
die Vielstaaterei entgegenwirken soll, dem kein erwünschterer Vorschub geschehen
kann, als durch ein geringeres Maß der Rechtssicherheit im kleinen als im
großen Staate.“
Ueber die kurhessische Frage (die Herzogin war die Schwester des
letzten Kurfürsten von Hessen) sagte derselbe:
„Dabei habe ich jedoch niemals verleugnet, daß die kurhessische Regierung
meiner Auffassung nach, die übrigens auch Eure Hoheit vor einigen Jahren
noch teilten, schwer gegen ihr Volk gesündigt hat, sowie, daß auch von der
Bundesversammlung im Jahr 1852 ein materiell unrichtiger Beschluß gefaßt
ward, der nur deshalb jetzt aufrecht erhalten werden muß, weil er mittlerweile
formelles Recht geschaffen hat.“
In der Domänenfrage nahm v. Harbou Bezug auf einen Brief des
Erbprinzen (jetzigen regierenden Herzogs) vom 30. Juni 1854, worin derselbe
schreibt: „Es hat mir mein Vater mitgeteilt, wie ganz besonders wir es Ihrer
konsequenten Energie und Umsicht zu verdanken haben, daß in der Domänen—
sache ein für beide Teile so günstiges und glückliches Arrangement zu guter Letzt
noch zu stande gekommen ist. Sie haben damit für das Meininger Land und
unser Haus wahrhaft Ersprießliches geleistet.“ Hierbei beklagte v. Harbou, daß
nicht auch die „Domänen designation“ gegen seinen Rat seinerzeit erledigt
worden, und sprach sich für ein gütliches Abkommen aus.
Harbou schloß seine Auseinandersetzung mit den mannhaften Worten:
„Bei Vorstehendem bin ich bemüht gewesen, nicht zu wenig und nicht zu viel
zu sagen, auch mich so auszudrücken, daß weder ich mir etwas vergäbe, noch
Eure Hoheit mir etwas verübeln möchten. Ob es mir gelungen, weiß ich nicht;
es war mir schwer, die ruhige Stimmung zu bewahren. Mir traten vor die
Seele die Worte eines andern Ministers, der mir einmal sagte: „Ich habe es
gern, wenn mein gnädigster Herr auch durch andere von Verhältnissen Kenntnis
nimmt; aber wenn ich merke, daß Ihm von anderen Rat gegeben worden ist,
ohne daß Er sie mir nennt, so schmerzt mich das tief.“" Derselbe Minister,
Herr v. Watzdorf in Weimar, widmet in einem Schreiben an den Hofrat Preller
(abgedruckt in dessen Schrift: „Ein fürstliches Leben“ Seite 78) der hochseligen
Großherzogin-Großfürstin den Nachruf: Der kleine Sinn, der nie ein volles
Vertrauen faßt und überall Rat sucht, war ihr völlig fremd. Aber jedermann
war auch ihr gegenüber mehr als je darauf bedacht, alles zu vermeiden, was
ihn der Ehre eines solchen Vertrauens unwürdig erscheinen lassen konnte.“
Leider suchte Herzog Bernhard seinen Rat viel zu sehr bei unverantwortlichen
Ratgebern, von denen besonders ein Herr v. Fischern verhängnisvoll wirkte.
Daß übrigens der Herzog trotz aller Meinungsverschiedenheit den Geist