Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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Geheimer Ober-Finanzrat Wollny') 
(geboren 8. März 1816, gestorben 1. Oktober 1887). 
Der Umstand, daß in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 10. Februar 
1863 die Regierung für das Finanzministerium nur kommissarisch durch den 
Geh. Finanzrat Wollny vertreten war, veranlaßte den bekannten Beschluß des 
Abgeordnetenhauses, die Verhandlungen auszusetzen und auf Grund des Art. 60 
der Verfassung die Gegenwart der Minister zu verlangen. 
Wollny vertrat im preußischen Landtag mit Geschick die Regierung in Sachen 
der Beschlagnahme des Vermögens König Georgs V.“*) Er war übrigens von 
Haus aus weniger Finanzmann als Jurist, wie er denn auch im Finanz- 
ministerium die Stelle eines Justitiars bekleidete. 
In direkte geschäftliche Beziehungen kam Wollny mit Bismarck in seiner 
Eigenschaft als Vorsitzender in der von dem Norddeutschen Bund eingeleiteten 
Enquete über das Hypothekenbankwesen.“) Den betreffenden Arbeiten hat Wollny 
mit dem größten Interesse obgelegen; das Ergebnis der Enquete fand, als es 
bekannt wurde, von sachkundiger Seite ungeteilte Anerkennung. Zum Beweise 
möge ein Schreiben dienen, welches der verstorbene Professor Roscher in Leipzig 
an Wollny richtete. Es ist vom 20. Juli 1870 datirt und lautet: 
„Sie werden sich vielleicht wundern, wenn ein von Person Ihnen 
völlig Unbekannter sich erlaubt, Ihnen die beifolgende eben erschienene Schrift 
(Nationalökonomik des Ackerbaus, Band II. des Systems der Volkswirtschaft) 
ergebenst zu überreichen. Ich habe indessen bei der Vorbereitung der neuen 
Auflage die gedruckten Protokolle der von Ihnen geleiteten Enquete über das 
Hypothekenbankwesen gründlich studirt und reiche Belehrung daraus geschöpft, 
wie Seite 400—441 meines Buches davon Zeugnis ablegen. Außerdem aber 
habe ich aus der Art und Weise, wie Sie das Ganze geleitet, eine so große 
Hochachtung vor Ihrer Einsicht und Geschäftstüchtigkeit, mehr noch eine so warme 
Verehrung für Ihre Person gewonnen, daß es mir Bedürfnis war, Ihnen dies 
bei der ersten passenden Gelegenheit auszusprechen."“ 
*) 1841 zum Kammergerichtsassessor ernannt; am 10. Mai 1850 zum Stadtrichter 
und unterm 25. Oktober 1854 zum Stadtgerichtsrat befördert. Während dieser Zeit war 
er zugleich eine Reihe von Jahren hindurch als Syndikus der Kur= und Neumärkischen 
Hauptritterschaftsdirektion beschäftigt. Aus der Stelle eines Stadtgerichtsrats wurde Wollny 
im Anfange des Jahres 1860 als Hülfsarbeiter in das Finanzministerium berufen, am 
23. September 1860 zum Geheimen Finanzrat und vortragenden Rat und im Jahre 1867 
zum Geheimen Ober-Finanzrat ernannt. Nach 36jähriger Dienstzeit erbat und erhielt er im 
Jahre 1872 seine Versetzung in den Ruhestand. 
*“) Vgl. Kohl Bismarck Reden, Bd. IV. S. 112. 
***) In einem Schreiben an das Bundeskanzler-Amt vom 15. März 1868 (abgedruckt 
in meinem Werk „Aktenstücke zur Wirtschaftspolitik des Fürsten Bismarck“, Bd. V. S. 116) 
erwähnt Bismarck ein Exposé Wollnys über die obenstehende Frage, mit dessen materiellem 
Inhalt er sich im wesentlichen einverstanden erklären konnte. 
  
 
	        
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