Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

Verhandlungen zu treten, um eine internationale Gesetzgebung in Betreff der 
Beförderung der über See gehenden Auswanderer herbeizuführen.) Der Bundes- 
kanzler sollte außerdem den Senat von Bremen auffordern, hinsichtlich der mit- 
zunehmenden Medikamente, der ärztlichen Untersuchung sämtlicher Passagiere vor 
der Einschiffung, der Mitnahme feuergefährlicher oder der Gesundheit nachteiliger 
Waren, soweit diese Punkte nicht etwa bereits faktisch erledigt sein sollten, nach 
Maßgabe der dieserhalb in Hamburg erlassenen Bestimmungen auf geeignetem 
Wege vorzugehen. Er sollte ferner einen Bundeskommissar mit denjenigen Auf- 
gaben und Befugnissen, welche in dem Ausschußberichte bezeichnet waren, zur 
Beaufsichtigung des Auswanderungswesens abordnen. Dagegen hatte sich der 
eine der Ausschußanträge, welcher dahin ging, daß der Senat von Bremen 
auch um Aufhebung der Befugnis seiner Behörden, unter Umständen die Be- 
nützung des Orlogdeckes zu gestatten, ersucht werden sollte, inzwischen faktisch 
erledigt, indem zufolge einer von dem bremischen Bevollmächtigten abgegebenen 
Erklärung der Senat die Behörde bereits im Wege der Instruktion angewiesen 
hatte, von der fraglichen Befugnis unter keinen Umständen Gebrauch zu machen, 
und sich verpflichtet hält, diese Instruktion nicht zurückzuziehen. 
Demnächst wurde ein Auswanderungskommissar in der Person des Kapitäns 
zur See und Marinedirektors Weickhmann ernannt, welcher seinen Wohnsitz 
in Hamburg nahm. Mit seiner Vertretung als Depotdirektor in Stralsund 
wurde der Kapitänlieutenant Donner beauftragt. 
In Bezug auf die Resolution des Reichstags betreffs der doppelten 
Personalbesteuerung wurde vom Bundesrate beschlossen: in Erwägung, 
daß eine allgemeine Regulirung der vorliegenden Frage wegen der Verschieden- 
artigkeit der in den einzelnen Staaten bestehenden Besteuerungssysteme auf die 
größten Schwierigkeiten stößt, daß es sich daher empfiehlt, zunächst auf dem 
Wege des Vertrags zwischen den einzelnen am meisten beteiligten Staaten den 
vorliegenden Beschwerden, insoweit dieselben überhaupt begründet sind, abzu- 
helfen, in Erwägung ferner, daß in solcher Richtung dermalen zwischen der 
preußischen und sächsischen Regierung Verhandlungen im Gange sind, 
deren Ergebnis abzuwarten ist, ehe sich der Bundesrat mit dieser Angelegenheit 
weiter befaßt, den vorliegenden Gegenstand vorerst auf sich beruhen zu lassen. 
Die Frage kam erst in der Session des Bundesrats von 1870 zur Erledigung. 
Maaß= und Gewichtsordnung. Der Ausschuß für Handel und 
Gewerbe, dem der von Bismarck im März 1868 vorgelegte Entwurf einer 
Maaß= und Gewichtsordnung überwiesen worden war, sprach sich vollkommen 
zustimmend über denselben aus. Es wurde in dem Bericht namentlich hervor- 
*) Ueber einen projektirten Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bund und der nord- 
amerikanischen Union zum Schutze der Auswanderer berichtete ausführlich die „National- 
Ztg.“ Nr. 305 vom 4. Juli 1869. Ueber die betreffenden Vorverhandlungen vgl. die Nr. 39 
vom 24. Januar 1869.
	        
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