Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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Da mit der Ausbildung der Bundesbehörden auch die Zahl der Bundes- 
beamten wuchs, so trat an den Bundesrat die Notwendigkeit heran, für dieselben 
und zwar in erster Linie für das Bundeskanzler-Amt geeignete Unterkunftsräume 
zu beschaffen. Infolge dessen erwarb der Bund auf Bismarcks Vorschlag das 
Grundstück Wilhelmstraße 74. Die Lage desselben war für die Unterbringung 
der Lokalitäten des Bundesrats und des Bundeskanzler-Amts wie geschaffen. 
4. Reichstag. 
Das von dem Reichstage beschlossene Gesetz, betreffend die Nichtver- 
folgbarkeit von Mitgliedern der Kammern und Ständeversamm- 
lungen wurde vom Bundesrat einstimmig abgelehnt. 
5. Zoll- und Steuerwesen. 
Es sind nur Vorlagen von geringer Tragweite zu erwähnen. Bismarck 
legte dem Bundesrat vor: einen Gesetzentwurf, betreffend die Erhebung einer 
Abgabe von der Branntweinbereitung in den Hohenzollernschen 
Landen, Schreiben vom März 1868 (Gesetz vom 4. Mai 1868, B.-G.-Bl. 
S. 151), einen Vertrag mit Hessen, betreffend die Besteuerung von Brannt- 
wein und Tabak, Schreiben vom März 1868 (publizirt im B.-G.-Bl. 1868 
S. 466), endlich Vorschläge bezüglich der Form der Quartalübersichten 
über Zölle und Steuern (März 1868), der Festsetzung einer Pauschalver- 
gütung für den aus dem Bundesgebiete nach Luxemburg über- 
gehenden Branntwein (November 1868), der Bureauarbeiten des 
Bundesratsausschusses für das Rechnungswesen in Zoll= und Steuerrechnungs- 
angelegenheiten (November 1868), und der abgabenfreien Verabfolgung 
von Salz (Dezember 1868).5) 
6. Sisenbahnwesen. 
Bevor Bismarck noch daran denken konnte, die ausgedehnten Rechte, welche 
die Bundesverfassung dem Bunde bezüglich der Eisenbahnen einräumte, zur 
That werden zu lassen, lag ihm daran, ihren Gebrauch für militärische Zwecke 
so rasch als möglich sicher zu stellen. Ein erster Antrag desselben an den 
Bundesrat (März 1868) war motivirt durch die Notwendigkeit, die Uebelstände 
zu beseitigen, welche aus der Geltung verschiedener Tarife für die genannten 
Transportleistungen für die Militärverwaltung hervorgingen. 
Der Ausschuß für Eisenbahnen, Post und Telegraphen, welchem der Antrag 
überwiesen war, entschied sich dafür, daß sich die für Preußen eingeführten 
  
*) Die betreffende Entschließung des Bundesrats findet sich abgedruckt in der 
„National-Zeitung“ Nr. 361 vom 6. August 1869. 
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