Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

— 173 — 
Bestimmungen über die Militärtransporte auf Eisenbahnen zur allgemeinen 
Einführung eignen. Was dagegen die „Instruktion“ und „Organisation“ an— 
langte, so sprach der Ausschuß seine Ueberzeugung dahin aus, daß dieselben 
in ihren materiellen Bestimmungen sich wohl zur allgemeinen Einführung in 
gleicher Weise eigneten, daß dieselben aber noch einer Anpassung an die allge— 
meinen Verhältnisse des Norddeutschen Bundes, besonders in allen formellen 
Beziehungen, bedürften. Der Ausschuß gab anheim, mit dieser Redaktion die 
vereinigten Ausschüsse für das Landheer und die Festungen und für Eisenbahnen 
u. s. w. zu beauftragen, sich aber schon jetzt dahin schlüssig zu machen, daß 
diese neu redigirten Vorschriften dann in gleicher Weise allgemeine Geltung 
erlangen sollten wie das Reglement. — 
Da es in dem gemeinsamen Interesse des Norddeutschen Bundes lag, daß 
der Bundesrat die Ausrüstung und Leistungsfähigkeit der innerhalb des Bundes- 
gebiets belegenen Eisenbahnen für militärische Zwecke zu übersehen vermöge, so 
beantragte der Bundeskanzler im Namen des Präsidiums (November 1868): 
Der Bundesrat wolle beschließen, daß Uebersichten über die Ausrüstung und 
Leistungsfähigkeit der Eisenbahnen für militärische Zwecke nach dem zu diesem 
Behufe aufgestellten Formular und zwar für neu erbaute Eisenbahnen gleich 
nach Eröffnung derselben, für die schon vorhandenen dagegen von zwei zu zwei 
Jahren, zunächst zu Anfang des Jahres 1870, aufgestellt und dem Bundes- 
kanzler-Amt mitgeteilt werden. In der Sitzung vom 15. Dezember 1868 be- 
schloß der Bundesrat, diesem Antrage zuzustimmen. — 
Ein dritter hierher gehöriger Antrag (November 1868) betraf den Militär- 
transporte auf den Staatseisenbahnen im Wechselverkehr zwischen 
dem norddeutschen Bundesgebiet und den süddeutschen Staaten. 
Der Bundesrat beschloß am 7. Dezember 1868, sein Einverständnis zu erklären, 
daß das Präsidium mit den süddeutschen Regierungen eine entsprechende Ver- 
einbarung auf der Grundlage des vom Bundesrat angenommenen Reglements 
treffe.) — 
Endlich ist noch eine Vorlage Bismarcks (März 1868) zu erwähnen, ver- 
mittelst deren er die Entscheidung über die der Venlo-Hamburger Eisen- 
bahn zu gebende Richtung der Entscheidung des Bundesrats anheimgab. Die 
Vorlage bestand in einer kurzen Denkschrift, welche auf die Entstehung der Bahn 
zurückging, und die früheren Verhältnisse in Bezug auf die hannoversche oder 
oldenburger Linie einer unparteiischen Beleuchtung unterzog und auf die Interessen 
des allgemeinen Verkehrs wie auf diejenigen der Landesverteidigung besonderes 
Gewicht legte. Hiernach forderte der Bundeskanzler von dem Bundesrat eine 
genaue Prüfung der Frage, und auf Grund seiner Kompetenz über die Ver- 
  
*) Ueber die Ausführung dieses Beschlusses vgl. die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ 
Nr. 197 vom 25. August 1869.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.