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„Die großherzoglich badische Regierung hat den Wunsch ausgesprochen,
mit dem Norddeutschen Bunde einen Vertrag abzuschließen, nach welchem künftig
Bundesangehörige in Baden und badische Staatsangehörige innerhalb des Bundes-
gebiets sich der Musterung zu unterziehen und ihre Militärdienstpflicht abzuleisten
berechtigt sein sollen. Da der Abschluß eines solchen Vertrages im gemeinsamen
nationalen Interesse und daher auch im Bundesinteresse nur erwünscht sein
kann, so beehrt sich der unterzeichnete Bundeskanzler, die Zustimmung dazu zu
beantragen, daß das Präsidium mit der großherzoglich badischen Regierung auf
der bezeichneten Basis eine Uebereinkunft schließe.
v. Bismarck."
Auf die Erledigung dieses Antrages werden wir in der Session 1869
zurückkommen.
11. Bundesfinanzen.
Die Feststellung des Haushaltsetats des Norddeutschen Bundes gab im
Bundesrat zu keinen Weiterungen Anlaß.
Schreiben Bismarcks vom März 1868, betreffend die Abänderung
des Haushaltsetats für 1868, Gesetz vom 30. März 1868 (B.-G.-Bl.
S. 25) und Schreiben desselben vom Mai 1868, betreffend die Feststellung
des Haushaltsetats des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1869,)
Gesetz vom 29. Juni 1868 (B.-G.-Bl. S. 437).
Dagegen traf es sich in dieser Session zum erstenmal, daß der Bundes-
kanzler mit einem wichtigen finanziellen Vorschlag im Bundesrat nicht durch-
drang. Infolge verschiedener Einnahmeausfälle hatte sich im Etat von 1868
ein Defizit von rund 27000000 Thalern herausgestellt.
Nach Ansicht des Bundeskanzlers lag, um die Solvenz der Bundeskasse
für den Rest des Jahres zu sichern, die Notwendigkeit vor, das Präsidium zu
ermächtigen, schon im Laufe des Jahres auf Rechnung der Ausfälle Matrikular-
beiträge einzuziehen. Dieselben sollten als Vorschüsse behandelt werden und bei
der Abrechnung über den Bundeshaushalt des Jahres 1868 sollte festgestellt
werden, wie viel davon auf Rechnung des Jahres 1868 und wie viel vorschuß-
weise auf die Matrikularbeiträge für 1869 geleistet seien. Die Ausschreibung
der Matrikularbeiträge sollte selbstverständlich nur nach Bedarf erfolgen.“)
*) Der Etat schloß in Einnahme mit 72734 601 Thalern ab, gegen 72158293 Thaler
im Jahre 1868.
**) Das von dem Kanzler in dieser Angelegenheit am 6. Juni 1868 an den Bundes-
rat gerichtete sehr umfangreiche Schreiben, das mit vielen Zahlen den heutigen Leser kaum
mehr genügend interessiren dürfte, um hier vollständig mitgeteilt zu werden, findet sich
abgedruckt in der „National-Zeitung“ Nr. 316 vom 9. Juli 1868 und in der „Norddeutschen
Allgemeinen Zeitung“ Nr. 160 vom 11. Juli 1868. Erläuternde Artikel finden sich in
der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ Nr. 161 und 162 vom 12. und 14. Juli 1868.