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fischerei und Konservirung der Austernbänke zu ergreifen. Infolge
dessen wurden die Regierungen der zunächst beteiligten Staaten: Preußen,
Oldenburg und Hamburg, veranlaßt, sich gutachtlich über diese Angelegenheit
zu äußern. Es wird auf diese Angelegenheit in der nächsten Session zurück—
zukommen sein.“)
Nachdem der Rostocker Rat seine im Vorjahr abgewiesene Beschwerde
wegen Hemmung der Rechtspfleges") von neuem zu begründen versucht
hatte, gab der Bundesrat demselben einen Weg an die Hand, wie er das
Tempus praeteritum in dieser Sache zu einem Tempus praesens machen
könne. Dieser letztere Bescheid des Bundesrats““) lautet:
„Berlin, 12. April 1868. Auf die erneuerte Vorstellung des Magistrats
vom 2. Februar d. J., betreffend die angebliche Hemmung der Rechtspflege in
der Untersuchungssache wider den Dr. Kippe und Genossen, hat der Bundesrat
in seiner Sitzung vom 31. März d. J. beschlossen, daß es bei dem, dem
Magistrat unter dem 14. Dezember pr. mitgeteilten Beschlusse vom 10. des-
selben Monats um so mehr bewenden müsse, als der Magistrat in der Lage
sei, durch geeignete Anträge bei der Landesregierung das nach der früheren
Bescheidung der sachlichen Prüfung der Beschwerde entgegenstehende Hindernis
zu beseitigen.
Das Bundeskanzler-Amt.
Delbrück.
An den Magistrat zu Rostock."
Infolge dieser Andeutung forderte nun der Rat zu Rostock die Regierung
von neuem auf, durch Bestellung eines Prokurators ihm den Rechtsweg in
dieser Sache zu eröffnen. Da aber die Regierung darauf hinwies, daß nach
Maßgabe der landesherrlichen Verträge mit der Stadt Rostock dem Rechtswege
ein Versuch der gütlichen Ausgleichung vorangehen müsse, und daran die Auf-
forderung knüpfte, Deputirte zu diesem Zwecke zu bestellen, so ging der Rat
auch hierauf ein und zeigte der Regierung an, daß er zu Deputirten für diese
Verhandlung den Bürgermeister Dr. Zastrow und den Syndikus Meyer erwählt
habe. Der Justizminister Dr. Buchka, welcher die Verhandlung leitete, machte
den Vorschlag, daß das Vergangene auf sich beruhen bleiben möge, daß da-
gegen die Regierung sich verpflichten wolle, von ihrem Recht der Kassation
polizeirichterlicher Erkenntnisse des Rats der Stadt Rostock keinen Gebrauch zu
*) Nach der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ (Nr. 274 vom 21. November 1868)
forderte der Bundeskanzler die Regierungen des Norddeutschen Bundes auf, sich darüber
zu äußern, ob nach ihrer Ansicht ein Bedürfnis für Fischereiverträge mit aus-
wärtigen Staaten vorliege.
*“) Vgl. oben S. 130.
*#) In Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähnt.