Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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fischerei und Konservirung der Austernbänke zu ergreifen. Infolge 
dessen wurden die Regierungen der zunächst beteiligten Staaten: Preußen, 
Oldenburg und Hamburg, veranlaßt, sich gutachtlich über diese Angelegenheit 
zu äußern. Es wird auf diese Angelegenheit in der nächsten Session zurück— 
zukommen sein.“) 
Nachdem der Rostocker Rat seine im Vorjahr abgewiesene Beschwerde 
wegen Hemmung der Rechtspfleges") von neuem zu begründen versucht 
hatte, gab der Bundesrat demselben einen Weg an die Hand, wie er das 
Tempus praeteritum in dieser Sache zu einem Tempus praesens machen 
könne. Dieser letztere Bescheid des Bundesrats““) lautet: 
„Berlin, 12. April 1868. Auf die erneuerte Vorstellung des Magistrats 
vom 2. Februar d. J., betreffend die angebliche Hemmung der Rechtspflege in 
der Untersuchungssache wider den Dr. Kippe und Genossen, hat der Bundesrat 
in seiner Sitzung vom 31. März d. J. beschlossen, daß es bei dem, dem 
Magistrat unter dem 14. Dezember pr. mitgeteilten Beschlusse vom 10. des- 
selben Monats um so mehr bewenden müsse, als der Magistrat in der Lage 
sei, durch geeignete Anträge bei der Landesregierung das nach der früheren 
Bescheidung der sachlichen Prüfung der Beschwerde entgegenstehende Hindernis 
zu beseitigen. 
Das Bundeskanzler-Amt. 
Delbrück. 
An den Magistrat zu Rostock." 
Infolge dieser Andeutung forderte nun der Rat zu Rostock die Regierung 
von neuem auf, durch Bestellung eines Prokurators ihm den Rechtsweg in 
dieser Sache zu eröffnen. Da aber die Regierung darauf hinwies, daß nach 
Maßgabe der landesherrlichen Verträge mit der Stadt Rostock dem Rechtswege 
ein Versuch der gütlichen Ausgleichung vorangehen müsse, und daran die Auf- 
forderung knüpfte, Deputirte zu diesem Zwecke zu bestellen, so ging der Rat 
auch hierauf ein und zeigte der Regierung an, daß er zu Deputirten für diese 
Verhandlung den Bürgermeister Dr. Zastrow und den Syndikus Meyer erwählt 
habe. Der Justizminister Dr. Buchka, welcher die Verhandlung leitete, machte 
den Vorschlag, daß das Vergangene auf sich beruhen bleiben möge, daß da- 
gegen die Regierung sich verpflichten wolle, von ihrem Recht der Kassation 
polizeirichterlicher Erkenntnisse des Rats der Stadt Rostock keinen Gebrauch zu 
*) Nach der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ (Nr. 274 vom 21. November 1868) 
forderte der Bundeskanzler die Regierungen des Norddeutschen Bundes auf, sich darüber 
zu äußern, ob nach ihrer Ansicht ein Bedürfnis für Fischereiverträge mit aus- 
wärtigen Staaten vorliege. 
*“) Vgl. oben S. 130. 
*#) In Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähnt.
	        
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