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Ausgleichung gewähre. Es wurde anerkannt, daß dieser Umstand Berücksichtigung
verdiene. Hinsichtlich des Modus der Ausgleichung hielt der Ausschuß nach mehr-
fachen Erwägungen folgendes Verfahren für das richtige. Es solle am 31. De-
zember 1869 bei dem in den Bundesdienst tretenden Gesandtschaftspersonal
ermittelt werden, zu welchem Pensionsbetrage jeder einzelne, wenn an diesem
Tage seine Pensionirung einträte, berechtigt sein würde. In jedem künftigen
Pensionirungsfalle werde der hiernach ermittelte Betrag von dem Gesamtbetrage
der zu bewilligenden Pension abgesondert und von demjenigen Staat, in dessen
Dienste sich der betreffende Beamte befunden hatte, übernommen oder der Bundes-
kasse vergütet.
3. Es kam ferner in Betracht, daß das Ministerium der auswärtigen
Angelegenheiten eine Reihe nicht eigentlich politischer Geschäfte besorgte; ein Teil
derartiger Geschäfte werde zwar künftig auch für den Bund zu besorgen sein,
ein Teil werde künftig aber für Preußen allein, sei es in Verhältnissen zum
Bundesauslande oder zu Bundesstaaten, besorgt werden. Andere Bundesstaaten
befänden sich in ähnlicher Lage und würden auch nach der Uebernahme der
auswärtigen Angelegenheiten auf den Bund noch eine besondere Behörde für
die Besorgung derartiger Geschäfte beibehalten müssen. Es erschien daher nötig,
hier eine Ausgleichung zu finden. Dieselbe würde nach der Ansicht des Aus-
schusses in folgendem Arrangement zu finden sein: der Bund übernimmt das
preußische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten nur insoweit, als
dasselbe künftig wirklich Bundesangelegenheiten zu besorgen hat. Zieht Preußen
indes vor, das gesamte Ministerium auf den Bund zu übertragen, so ist der
Bund gegen Vergütung eines Aversums zur Uebernahme bereit. Nach der
spezifizirten Aufstellung würde der Bund nicht übernehmen an persönlichen Aus-
gaben (3 Räte u. s. w.) 24 650 Thaler, an sachlichen Ausgaben aller Art
5—8000 Thaler, also rund 30000 Thaler. Diese Posten würden in dem
Etat hinter der Zusammenstellung der Ausgaben vor der Linie auszuwerfen,
von der Gesamtsumme abzusetzen und in den Bemerkungen die Notiz zu machen
sein, daß der Absatz den vor der Linie auszuwerfenden Posten zessire, sofern
von Preußen dafür eine Aversionalvergütung von 30000 Thalern, welche als-
dann in der Einnahme nachzuweisen sei, übernommen werde.
Der Ausschuß beantragte sonach: der Bundesrat wolle zu dem Etat des
Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten nach den vorstehend bezeichneten
Vorschlägen und abschließend auf die Summe von 832 730 Thalern und eventuell
862 730 Thalern die Genehmigung erteilen.
Der Ausschußantrag, welcher darauf hinauslief, das bisher nur still-
schweigend geduldete Gesandtschaftsrecht der Kleinstaaten ausdrücklich zu legali-
siren,) erweckte in der ganzen liberalen Presse einen Schrei der Entrüstung.
*) Vgl. darüber auch die „National-Zeitung“ Nr. 112 vom 8. März 1869.