Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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Berichte fernerweit an 121 Plätzen Bundeskonsulate errichtet worden seien, 
welche sich auf die nachstehend bezeichneten Länder verteilten: Brasilien (3), 
Chile (1), China (1), Columbien (1), Dänemark (2), dänische Besitzungen (1), 
Dominikanische Republik (2), Frankreich (3), Großbritannien und Irland (47), 
britische Besitzungen (9), Hayti (1), Italien (2), Japan (4), Mexiko (15), 
Niederlande (3), Niederländische Besitzungen (1), Oesterreich (1), Peru (2), 
Portugiesische Besitzungen (1), Rußland (1), Spanien (2), Türkei (10), Vene- 
zuela (4) und Vereinigte Staaten von Nord-Amerika (4). Dem Antrage des 
Ausschusses für Handel und Verkehr gemäß) beschloß der Bundesrat in der 
Sitzung vom 6. Dezember 1869, anzuerkennen, daß an den vorstehend bezeich- 
neten Plätzen die Vertretung der Einzelinteressen aller Bundesstaaten durch die 
daselbst errichteten Bundeskonsulate gesichert sei, und die beteiligten Regierungen 
zu ersuchen, Anordnung zu treffen, daß die Landeskonsulate an diesen Plätzen, 
soweit solche noch bestehen, aufhören, sobald die Bundeskonsulate in Wirksam- 
keit getreten sind, und daß von den ersteren die laufenden Akten der Archive 
baldigst an die letzteren abgeliefert werden. 
10. Wundeskriegswesen. 
Bismarck legte dem Bundesrat vor: einen Gesetzentwurf, betreffend 
die Bestrafung der Entziehung vom HKriegsdienste (Februar 1869, 
materiell durch das Strafgesetzbuch von 1870, § 112 erledigt), den am 
25. Mai 1869 zwischen dem Norddeutschen Bund und dem Groß- 
herzogtum Baden geschlossenen Vertrag wegen Einführung der 
militärischen Freizügigkeit?“*) (Bundes-Gesetzbl. S. 675) und einen Antrag, 
betreffend die ärztliche Untersuchung der in Rußland lebenden 
militärpflichtigen Norddeutschen (Februar 1869).7) 
Die Regelung der Pensionsvberhältnisse der Invaliden der 
Unterklassen der vormaligen schleswig-holsteinschen Armee war 
vom Reichstag (5. Juli 1868) angeregt worden. In dem darüber erstatteten 
Bericht der vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für das Landheer und die 
Festungen und das Rechnungswesen war ausgesprochen, daß rechtliche Ansprüche 
allerdings nicht erhoben werden könnten, aber billige Rücksichten sowie die nationale 
Verpflichtung dafür sprächen, daß die Pensionsverhältnisse nach dem Antrage 
und den darin niedergelegten Wünschen geregelt würden. Um die Sache mög- 
lichst zu beschleunigen, hatten die Ausschüsse gleich einen Gesetzentwurf aus- 
*) Vgl. die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ Nr. 231 vom 3. Oktober 1869. 
*) Vgl. oben S. 185. 
*#*) Die Namen der Aerzte, welche in Rußland die Erlaubnis erhielten, deutsche Militär= 
pflichtige auf ihre körperliche Tauglichkeit zu untersuchen, sind später im Centralblatt für 
das Deutsche Reich publizirt worden. (Erste Bekanntmachung 6. Januar 1876, Central- 
blatt S. 4).
	        
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