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Verteilung der Kriegsbeute und dem militärischen Aufbau des Reichs galten,
teil. In direkte dienstliche Beziehungen zu Bismarck ist derselbe nicht getreten,
wohl aber hatte er das Glück, den von ihm ausgehenden geselligen Verkehr in
dessen Hause mitzugenießen.
3. Mecklenburg-Schwerin.
Legationsrat v. Oertzen.
Oertzens Stellung im Bundesrat als Vertreter von Mecklenburg war nur
eine interimistische, bedingt durch die vorübergehende Abwesenheit des Ministers
v. Bülow.)
4. Großberzogtum Sachsen.
Dr. Gottfried Theodor Stichling““)
(geboren 14. Juni 1814, gestorben Juni 1891)
übernahm im September 1867 das Departement des großherzoglichen Hauses
und des Aeußern und die Vertretung der großherzoglich sächsischen Regierung
im norddeutschen Bundesrat als der Nachfolger Watzdorfs.
daß er eine Stelle im Generalstabe des großen Hauptquartiers erhielt und somit in die
unmittelbare Nähe des Generals v. Moltke kam. Nach Beendigung des Feldzugs kehrte
v. Holleben bis 1. Juli 1873 in die Stelle eines sächsischen Bevollmächtigten zum Bundes-
rat zurück, wurde dann zum Chef des Generalstabes des königl. sächsischen XII. Armee-
corps in Dresden ernannt, in welcher Eigenschaft er zehn Jahre verblieb und bis zum
Generalmajor avancirte. Am 1. Juli 1883 erhielt derselbe das Kommando der 2. In-
fanteriebrigade Nr. 46 und am 1. April 1887 unter Aufrückung zum Generallieutenant
das der 3. Division Nr. 32 in Dresden. Nachdem er 1889 in gleicher Eigenschaft nach
Leipzig versetzt worden war, führte er dort drei Jahre lang das Kommando der 2. Division
Nr. 24. Mit Rücksicht auf sein vorgerücktes Alter und ein sich steigerndes langjähriges
Gichtleiden sah sich Holleben im Januar 1892 veranlaßt, um den Abschied einzukommen,
welcher ihm unter Beförderung zum General der Infanterie am 22. Januar 1892 be-
willigt wurde.
7) Derselbe wohnt jetzt als Geheimer Legationsrat a. D. auf Leppin in Mecklenburg-
Strelitz. Ueber die Bestellung des Legationsrats v. Oertzen zum schwerinschen Bevoll-
mächtigten beim Bundesrat statt des bisherigen mit Strelitz gemeinschaftlichen Vertreters,
woraus mancherlei Folgerungen für die politische Haltung der beiden mecklenburgischen
Regierungen hatten gezogen werden wollen, berichteten die „Mecklenburger Anzeigen“, „der
mecklenburgische Bevollmächtigte, Minister a. D. v. Bülom#, sei bei der schleunigen Einberufung
des Bundesrats auf einer Urlaubsreise in der Schweiz gewesen und daher, um Mecklen-
burg bei einer wichtigen Verhandlung nicht unvertreten zu lassen, der Legationsrat v. Oertzen
bevollmächtigt worden. Inzwischen habe der nach Berlin zurückgekehrte Herr v. Bülow
seine Stelle im Bundesrat bereits wieder eingenommen.“
*“) Vergl. die Schrift: „Aus dreiundfünfzig Dienstjahren.“ Erinnerungen von Dr. Gott-
fried Theodor Stichling, weimarischer Staatsminister. Weimar. Hermann Böhlau. 1891.
Stichling war am 14. Juni 1814 geboren als der Sohn von Karl Wilhelm Kon-
stantin Stichling, Direktor und Präsident des Kammerkollegiums in Weimar, und der
Theodore Luise v. Herder, der einzigen Tochter Johann Gottfried v. Herders. Nach