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welche den Standpunkt der Präsidialregierung bei Aufstellung und Feststellung
des betreffenden Reglements noch einmal präzisirte.
Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Seeschiffer und Seesteuerleute
auf deutschen Kauffahrteischiffen. Vom 30. Mai 1870 (B.-G.-Bl. S. 314).
Die Petitionen des bleibenden Ausschusses des deutschen Handelstages
sowie des Zentralbureaus der vereinigten norddeutschen Stromschiffer wegen
gesetzlicher Regelung der Rechtsverhältnisse der Binnenschiffahrt
wurden zugleich mit einer vom Professor Laband eingegangenen Kritik des vom
Handelstagsausschusse aufgestellten Entwurfes eines Gesetzes über den Gegenstand
dem Bundeskanzler als Material des allgemeinen deutschen Handelzsgesetzbuchs
überwiesen.
7. Konsulatswesen.
Infolge der Errichtung des Auswärtigen Amts konnte auch die Ver-
waltung des Konsulatswesens, welche mit der sonstigen völkerrechtlichen
Vertretung des Bundes in engem Zusammenhange steht, wieder mit der Ver-
waltung der auswärtigen Angelegenheiten vereinigt werden. Mit Räcksicht
hierauf trat der mit Bearbeitung von Konsulatssachen bisher im Bundeskanzler-
Amt betraute Legationsrat von Gersdorff ins auswärtige Ministerium über, um
hier die gleichen Funktionen zu übernehmen.“) Die Bearbeitung der handels-
politischen Angelegenheiten verblieb im bisherigen Umfange dem Bundeskanzler-Amt.
Die von Bismarck dem Bundesrat vorgelegte Konsularkonvention
mit Spanien vom 22. Februar 1870 erhielt dessen Zustimmung. (B.-G.-Bl.
1870 S. 99.)
8. Wundeskriegswesen.
Rayongesetz. Die Vorlage Preußens, betreffend den Entwurf eines
Gesetzes wegen Beschränkung des Grundeigentums in der Umgebung von
Festungen, erhielt in den Ausschüssen des Bundesrats für das Landheer und die
gleiche Beurteilung der Leistungen nicht wohl auf andere Weise zu sichern. Die mannig-
fachen Bedenken gegen andere Vorschriften, namentlich gegen die Verteilung des Stoffes
für die einzelnen Prüfungen, die Auslosung der Aufgaben u. s. w. sind nicht näher be-
zeichnet, entziehen sich also weiterer Erörterung.
*) Ueber den damaligen Stand des Konsulatswesens des Norddeutschen Bundes ge-
währte ein im Auswärtigen Amt des Norddeutschen Bundes zusammengestelltes und be-
kannt gegebenes Verzeichnis der Konsuln eine genaue und übersichtliche Auskunft. Die
Zahl der Generalkonsuln belief sich auf 25, die der Konsuln, Vizekonsuln und Konsular-
agenten auf 515, die Gesamtzahl der konsularischen Vertreter also auf 540. Nach dieser
Uebersicht war die Organisation so weit vorgeschritten, daß die deutschen Gewerbs= und
Handelsinteressen an keinem wichtigen Platze unvertreten waren.