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legenheiten Freiherr v. Friesen, Geheimer Rat und Ministerialdirektor im
Ministerium des Innern Dr. Weinlig, Geheimer Finanzrat v. Thümmel und
Oberst und Militärbevollmächtigter in Berlin v. Brandenstein;
für Hessen: Geheimer Legationsrat Hofmann;
für Mecklenburg-Schwerin: Staatsrat v. Müller und Generalmajor
v. Bilgner;
für Weimar: Wirklicher Geheimer Rat und Staatsminister Dr. v. Watzdorf;
für Mecklenburg-Strelitz: Staatsminister v. Bülow;
für Oldenburg: Staatsrat Buchholtz;
für Braunschweig: Staatsminister v. Campe und Geheimer Legations-
rat v. Liebe;
für Meiningen: Wirklicher Geheimer Rat Graf v. Beust;
für Altenburg: Staatsminister Gerstenberg v. Zech;
für Coburg und Gotha: Wirklicher Geheimer Rat und Staatsminister
Freiherr v. Seebach;
für Anhalt: Regierungsrat Dr. Sintenis;
für Schwarzburg-Rudolstadt: Staatsminister v. Bertrab;
für Schwarzburg-Sondershausen: Staatsrat v. Wolffersdorff;
für Waldeck: Geheimer Regierungsrat Klapp;
für Reuß älterer Linie: Regierungspräsident Dr. Herrmann;
für Reuß jüngerer Linie: Staatsminister v. Harbou;
für Schaumburg-Lippe: Geheimer Regierungsrat Höcker;
für Lippe: Kabinetsminister v. Oheimb;
für Lübeck: Senator Dr. Curtius;
für Bremen: Senator Gildemeister;
für Hamburg: Senator Dr. Kirchenpauer.
Im Laufe der Session wurden an Stelle des Generallieutenants v. Rieben
der Contre-Admiral Jachmann, an Stelle des Ministers v. Bülow der Drost
v. Oertzen, an Stelle des Grafen v. Beust der Minister v. Krosigk ernannt.
Die „Post“ erzählte, Bismarck habe dem Abgeordneten Dr. Lasker den
Vorschlag gemacht, sich um eine vakante Stelle im „Bundesrat“ zu be-
werben. Der Abgeordnete hätte sich zur Bewerbung unter der Bedingung
bereit erklärt, daß der Erfolg derselben gesichert sei; der Herr Bundeskanzler
hätte indessen die gewünschte Zusage nicht erteilt, weil er sich nicht binden
wolle. Wir wissen nicht, äußerte sich hierzu die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“,
zu welchem Zwecke der „Post“ diese Mitteilung gemacht worden ist, wollen aber
bemerken, daß sie, wie uns versichert wird, in allen Teilen rein aus der Luft
gegriffen ist. Ob das Bundeskanzler-Amt den Wunsch hegt, für seine amtlichen
Arbeiten die anerkannten Fähigkeiten des Herrn Lasker zu benutzen, können
wir nicht wissen. So viel ist aber wohl außer Zweifel, daß diese Bundes-
behörde ihre Wünsche direkt und bestimmt äußert und keine Veranlassung haben