Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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feldherrn ernannt, die der übrigen Ausschüsse waren vom Bundesrat zu wählen. 
Aus der Natur der Dinge ergab es sich, daß die Wahlen, welche nur für eine 
Session Giltigkeit hatten, am Beginne jeder Session vorzunehmen waren. Es lag 
in der Absicht, die drei Ausschüsse für das Landheer und die Festungen, für 
Eisenbahnen, Post und Telegraphen und für Rechnungswesen aus fünf Mit— 
gliedern zusammenzusetzen, während für die übrigen Ausschüsse das Minimum 
der Mitgliederzahl von drei festgehalten wurde. In diesem Sinne erfolgte 
thatsächlich die Zusammensetzung der Ausschüsse,“) und zwar geschahen die 
Wahlen in die Ausschüsse des Bundesrats nicht nach Personen, sondern nach 
Staaten, da die Bezeichnung der Person als eine interne Angelegenheit des 
betreffenden Staates und seiner Regierung angesehen wurde. Für einige der 
Bundesratsausschüsse wurden auch Stellvertreterwahlen vorgenommen, und zwar 
für den dritten, vierten und siebenten Ausschuß.“) 
Die Sitzungen des Bundesrats und seiner Ausschüsse fanden zuerst im 
Gebäude des Herrenhauses statt. *“) Später mit Beginn des Reichstags wurden 
dieselben in das Gebäude des Staatsministeriums verlegt. 
Zum Bureauchef des Bundesrats wurde der Rechnungsrat Radtke ernannt. 
*) Die Namen der Mitglieder, welche in die einzelnen Ausschüsse gewählt wurden, 
sind abgedruckt in der „National-Zeitung“ Nr. 388 vom 21. Aug. 1867. Eine Uebersicht über 
die Geschäftsangelegenheiten der Ausschüsse des Bundesrats findet sich in der „Nat.-Ztg.“ 
Nr. 403 vom 30. Aug. 1867. 
**) Die Stellvertretung in Behinderung des einen oder andern Mitgliedes dieser 
Ausschüsse hatte, diesen Wahlen gemäß, in dem Ausschuß für Zoll= und Steuerwesen: 
Hessen (Geheimer Legationsrat Hofmann), in dem für Handel und Verkehr: Bremen 
(Senator Gildemeister) und in dem für Rechnungswesen: Sachsen-Coburg-Gotha (Staats- 
minister Freiherr v. Seebach) zu übernehmen. 
*“) Vereinzelt auch im Ministerium der auswärtigen Angelegenbeiten. 
 
	        
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