Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

II. Abschnitt. 
Die ersten Wevollmächtigten zum Wundesrat. 
Bevor wir uns zu den Geschäften wenden, welche der Bundesrat in seiner 
ersten Session erledigt hat, wollen wir uns zunächst noch die Männer etwas 
näher ansehen, in deren Hände die deutschen Souveräne'") die Ausübung der 
ihnen verfassungsmäßig im Bunde zustehenden Rechte gelegt hatten. 
1. Preußen. 
Generalmajor von Podbielski 
(geboren 17. Oktober 1814, gestorben 31. Oktober 1879). 
Theophil von Podbielski, einer alten Adelsfamilie des ehemaligen König- 
reichs Polen entstammend, geboren am 17. Oktober 1814 im Schlosse zu 
Köpenick bei Berlin, zur Zeit als sein Vater, damals Rittmeister im 1. Ulanen- 
regiment, im Felde gegen Frankreich stand, wurde am 9. März 1866 zum 
Generalmajor befördert und in dieser Charge nach Berlin berufen, um die 
Stellung des Direktors des Allgemeinen Kriegsdepartements im Kriegsmini- 
sterium zu übernehmen. Podbielski hat über seine Wirksamkeit?*) gedrängte 
Aufzeichnungen hinterlassen, worin er über die auf den Krieg von 1866 
folgende Zeit sich wie folgt vernehmen läßt: „Der Abschluß der Militärkon- 
ventionen mit den Staaten des Norddeutschen Bundes, die Errichtung von drei 
neuen Armeecorps, die anderweite Formation der Kavallerieregimenter, die Be- 
arbeitung einer Reihe neuer Gesetze, Verordnungen und Entwürfe, bestimmt, 
*) Bei Gelegenheit einer Verhandlung der zweiten badischen Kammer über den 
demokratischen Antrag, betreffend eine Mitteilung der Instruktionen der badischen Bundesrats- 
bevollmächtigten an die Stände, bemerkte der Minister v. Brauer ausdrücklich, daß die 
Bundesratsbevollmächtigten Vertreter der Souveräne, nicht aber Vertreter der Bundes- 
staaten seien. 
**) In Betreff seiner militärischen Carrière bis 1866, in welchem Jahre er als 
Generalquartiermeister der Armee den böhmischen Feldzug mitmachte, darf auf Podbielskis 
Nekrolog im „Militär-Wochenblatt“ 1879 Nr. 90 verwiesen werden.
	        
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