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Berlin den 3. August 1867.
Ew. Excellenz benachrichtige ich ergebenst, daß des Königs Majestät geruht
haben, Sie zum Bevollmächtigten zum Bundesrat des Norddeutschen Bundes
bis auf weiteres zu ernennen.
Ueber die Einberufung zu den Beratungen des Bundesrats behalte ich
mir weitere Mitteilung ergebenst vor.
v. Bismarck.
An den Königl. Generallieutenant und Direktor des Marineministeriums
Herrn v. Rieben Exrcellenz.
*
Berlin den 10. August 1867.
Im Verfolg meines Schreibens vom 3. d. M. benachrichtige ich Ew.
Excellenz ergebenst, daß nach einer durch das Bundes-Gesetzblatt sofort zu ver-
öffentlichenden Allerhöchsten Verordnung vom 3. d. M. der Bundesrat des
Norddeutschen Bundes auf den 15. d. M. hierher einberufen worden ist.
In Bezug auf die abzuhaltende erste Sitzung wird Ew. Excellenz eine
besondere Einladung zugehen.
v. Bismarck.
An den Königl. Generallieutenant und Direktor des Marineministeriums
Herrn v. Rieben Exeellenz.
r
Berlin den 19. August 1867.
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 8 der Verfassung des Nord-
deutschen Bundes haben Seine Mojestät der König von Preußen als Bundes-
feldberr Ew. Excellenz für die gegenwärtige Session des Bundesrats zum
Mitgliede des Ausschusses für das Seewesen zu ernennen geruht.
Indem ich mir vorbehalte, diese Ernennung in der nächsten Sitzung des
Bundesrats bekannt zu machen, habe ich nicht zögern wollen, Ew. Excellenz
schon heute von derselben ganz ergebenst zu benachrichtigen.
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes,
v. Bismarck.
An den Bevollmächtigten zum Bundesrat, Königl. preuß. Generallieutenant
und Direktor des Marineministeriums Herrn v. Rieben, Exeellenz.
Berlin, Behrenstr. 72.
*
Bei den vielfachen Debatten im Abgeordnetenhause über Bewilligung von
Geldern zur Erweiterung der Marine hatte v. Rieben viele Angriffe zu erleiden
und manchen Kampf zu bestehen. Dieses veranlaßte den General v. Roon in
einer dieser Sitzungen zu nachfolgendem Ausspruch, welchen ich hiermit laut
stenographischem Bericht im Wortlaut mitteile: