Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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zwischen Preußen und Hannover abgeschlossenen hervor, denjenigen vom 1. März 
1852 mit Oldenburg, vom 19. Februar 1853 mit Oesterreich, vom 2. August 
1862 mit Frankreich, vom 22. Mai 1865 mit Belgien, vom 30. Mai 1865 
mit Großbritannien. Die Vergrößerung Preußens und die Begründung des 
Norddeutschen Bundes im Jahre 1866 erweiterten den Wirkungskreis des 
Generalsteuerdirektors und vermehrten dessen Geschäftsumfang so erheblich, daß 
vom 1. Jannar 1867 ab die direkten Steuern von der Generaldirektion ab- 
getrennt werden mußten. Neben der Organisation der Steuerverwaltung in 
den neuen Provinzen nahmen besonders die Arbeiten in dem Bundesrat des 
Norddeutschen Bundes und des Zollvereins, deren Mitglied er seit 1867 resp. 
1868 war, seine Thätigkeit in Anspruch, und es war ihm auf diesem Gebiete 
noch vergönnt, den Entwurf zu dem Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869, 
welches die Schranken des alten Zollgesetzes vom Jahre 1833 löste und den 
Verkehr und die Industrie möglichst entfesselte, zu vollenden. 
Pommer-Esche selbst hat das Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869 mit den 
dazu gehörigen Regulativen, auf welche er besonderes Gewicht legte, für einen 
seines langjährigen und erfolgreichen Wirkens würdigen Schlußstein gehalten. 
In demselben hatte die Reform der Zollverwaltung, wie sie durch die Ent- 
wicklung der industriellen und Verkehrsverhältnisse geboten war, einen seinen 
eigensten Ansichten entsprechenden Ausdruck erhalten, und es gewährte ihm noch 
in seinen letzten Tagen eine aufrichtende Freude und innere Befriedigung, daß 
dieses Gesetz nicht nur in allen Stadien der Gesetzgebung fast unveränderte 
Annahme, sondern auch in dem beteiligten Gewerbe= und Handelsstande billigende 
und allgemeine Zustimmung gefunden hatte. 
Bald darauf wurde er das Opfer einer schweren Krankheit; indessen folgte 
er bis zu seinem letzten Augenblicke allen Vorgängen in seinem Wirkungskreise 
mit solcher Teilnahme, daß er noch an seinem Todestage (18. April 1870) 
die Verhandlungen des Bundesrats las. 
Man kann Pommer-Esche als den Typus des preußischen Beamten in des 
Wortes bestem Sinne bezeichnen. Sein ganzes Leben war Arbeit; er war 
aus Pflichtgefühl zusammengesetzt. Bureaukratismus lag ihm ferne. Seine 
dienstliche Thätigkeit war stets von großen Gesichtspunkten geleitet. An Gedanken, 
Weitsichtigkeit, politischem Blick überragte er, wie einzelne behaupten, selbst Delbrück. 
Bismarck hatte verschiedentlich mit Pommer-Esche persönlich verhandelt; die 
Punkte, worüber sie konferirten, lassen sich aber heute nicht mehr klar stellen; 
denn Pommer-Esche vermied es grundsätzlich, über interne dienstliche Verhält- 
nisse mit anderen zu sprechen. Obwohl Pommer-Esches Standpunkt weniger 
doktrinär war als der Delbrücks — infolgedessen auch weniger radikal frei- 
händlerisch — so gab es doch auch zwischen ihm und Bismarck Meinungsverschieden- 
heiten. Bei einer mündlichen Beratung, die bei Bismarck über eine handels- 
politische Frage stattfand, fühlte Pommer-Esche sich verpflichtet, dem Wunsche 
Poschinger, Fürst Bismarck und der Bundesrat. I. 4
	        
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