Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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war damals nur schwer zu bewegen, mit Preußen zu gehen, und ist es haupt- 
sächlich dem Staatsminister v. Campe zu danken, daß dies durch seinen Ein- 
fluß auf den Herzog doch endlich geschah, mithin die Selbständigkeit des 
Herzogtums gerettet wurde. Der König von Preußen richtete damals an den 
Herzog von Braunschweig einen eigenhändigen Brief, worin er ihn dringend 
bat, in der deutschen Krisis doch mit Preußen zu gehen. 
Der Minister v. Campe hat während seiner zwanzigjährigen Ministerzeit 
sich unausgesetzt bestrebt, dem Herzog sein Recht thunlichst zu wahren und von 
der Selbständigkeit des Landes so wenig als möglich preiszugeben. Den vor 
1866 von Hannover ausgehenden Verlockungen stand er kalt gegenüber, und er 
folgte niemals den vielen Einladungen, die von dem dortigen Königshause an ihn 
ergingen, da er der Ansicht war, daß das Verhalten Hannovers dem Herzog 
gegenüber unpassend sei. 
Campe war auch in Berlin bei den Konferenzen zur Festsetzung der 
Bundesverfassung, und er beteiligte sich lebhaft an diesen Verhandlungen.“) 
Am 23. Juni 1867 richtete er an den Wirklichen Geheimen Rat v. Savigny 
das Ersuchen, eine von ihm hergestellte Formulirung des Artikels 3 der Ver- 
fassung in Erwägung nehmen zu wollen.) 
herzoglich braunschweigischen Diensten v. Campe, am 9. Oktober 1803 geboren, besuchte die 
Gymnasien zu Braunschweig und Holzminden, studirte zu Göttingen und trat dann in den 
herzoglich braunschweigischen Staatsdienst. Nach dem Tode seines Vaters fiel ihm das 
Rittergut Deensen zu, und so wurde er als Rittergutsbesitzer schon frühzeitig Mitglied der 
Ständeversammlung, in welcher er an der Beratung der Verfassung und der wichtigsten 
Gesetze in den ersten dreißiger Jahren und später thätigen Anteil nahm. Alsdann wurde 
er Mitglied des Obergerichts 1837, später Direktor des Kreisgerichts zu Braunschweig 1845 
und darauf des Kreisgerichts zu Holzminden 1851. Nach dem Tode des Ministers v. Schlei- 
nitz wurde er im November 1856 als Geheimrat ins Ministerium berufen; nach dem 
Tode des Ministers v. Geyso trat er im November 1861 als Staatsminister an dessen 
Stelle. 
*) Man war gegen die Herren Bevollmächtigten zu den Verhandlungen über die Ver- 
fassung des Norddeutschen Bundes in Berlin sehr zuvorkommend. So hatte ich Einblick 
in ein an den Staatsminister v. Campe gerichtetes Schreiben vom 14. Dezember 1866, 
worin gesagt war, daß für die gedachten Herren zu den Vorstellungen der königlichen Theater 
im Opern= und Schauspielhause täglich Billets im ersten Logenrange zur Disposition gestellt 
seien, und daß es zur Empfangnahme des betreffenden Billets nur der Abgabe entweder 
eiver Visitenkarte oder einer Empfangsbescheinigung im Bureau der Generalintendantur 
edürfe. 
*) Für diejenigen, welche die Fassung interessirt, welche die Diner-Einladungen des 
Bismarckschen Hauses damals hatten, lasse ich noch die folgende Karte (Jahreszahl wohl 
1867) solgen: Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten beehrt sich Seine Excellenz 
den Herrn Staatsminister v. Campe zum Diner am Donnerstag den 20. Dezember um 
fünf Uhr ganz ergebenst einzuladen. U. A. w. g.
	        
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