Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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10. Altenburg. 
Staatsminister Gerstenberg v. Zech 
(geboren 14. März 1826, gestorben 29. August 1879). 
Friedrich Leopold Wolf Ludwig Wendelin v. Gerstenberg, Edler von Zech auf 
Rautenberg und Bergsulza, bekleidete vom 1. Juni 1864 ab das Amt eines herzoglich 
anhaltischen Hofmarschalls in Altenburg und führte den herzoglich altenburgischen und 
großherzoglich sachsen-weimarschen Kammerherrntitel, wurde am 12. Juni 1867 zum 
Staatsminister des Herzogtums Altenburg, Minister des herzoglichen Hauses, des Innern 
und des Kultus ernannt. Außer dem schwierigen, lange Jahre hindurch für unmöglich 
gehaltenen Werke der definitiven Regelung der Rechtsverhältnisse am Domänenvermögen 
verdankt das Land ihm das endliche Zustandekommen der Eisenbahn von Altenburg nach 
Zeitz, von Weimar über Roda nach Gera, von Gaschwitz über Lucka nach Meuselwitz, der 
Saaleisenbahn und der Linie Eisenberg= Crossen. Er hat die Selbstverwaltung der Ge- 
meinden eingeführt, Maßregeln zur Hebung der Landwirtschaft ergriffen, auch für die Schule 
(Gründung der Realschule in Altenburg und des Christianeums in Eisenburg) und Kunst 
(Errichtung des Museums in Altenburg) nach Kräften gewirkt. 
11. Coburg und Gotba. 
Staatsminister Freiherr v. Seebach'") 
(geboren 9. Juli 1808, gestorben 3. März 1894). 
Die näheren persönlichen Beziehungen zwischen Bismarck und Seebach 
werden erst zu der Zeit begonnen haben, da der letztere nach Berlin kam, um 
Souveräns gegenüber lieber seine Stellung als seine Ueberzeugung opferte. Nachdem 
jedoch die Entwicklung der deutschen Verhältnisse die Richtigkeit seines Standpunktes und 
seiner weitschauenden Politik bestätigt hatte, wurde er mit dem 20. September 1866 
wieder als Staatsminister in den aktiven Dienst berufen und es wurde ihm wie früher 
die Leitung der Geschäfte des Staatsministeriums überhaupt, als auch die besondere Leitung 
der Geschäfte für die Angelegenheiten des herzoglichen Hauses und der auswärtigen An- 
gelegenheiten übertragen. Am 8. Oktober 1873 wurde v. Krosigk wiederum zur Disposition 
gestellt und zugleich seiner Stelle als Bundesratsbevollmächtigter enthoben. Er trat im selben 
Jahre in den Landtag des Herzogtums Anhalt, wo er mit dem Rittergute Gröna angesessen 
war. Im Mai 1875, nach dem Rücktritt des Ministers v. Larisch, berief ihn der 
Herzog von Anhalt in die Stelle Höchstseines Staatsministers und Wirklichen Geheimen 
Rats, und aus dieser Stellung ist er im Mai 1892, also genau nach 17 Jahren, geschieden, 
als Alter und Kränklichkeit ihm die Kräfte zur ferneren Verwaltung seines verantwortungs- 
und arbeitsvollen Amtes geraubt hatten. Die bedeutsamsten Ergebnisse seiner Thätigkeit 
im anhaltischen Staatsdienst sind das Berggesetz, das Zivilstaatsdienstgesetz, die Grund- 
buchordnung und die Notariatsordnung, die Aufhebung des Lehnsverbandes, die Bildung 
und Organisation der Amtsbezirke, die großen Justizgesetze nach der deutschen Gerichts- 
reorganisation 1879, die Einführung der Union und der Kirchengesetze über die Gründung 
und Dotation der Landespfarrkasse, über die Besoldung und Emeritirung der Geistlichen 
u. s. w., die Urkundenstempelsteuergesetze, das Einkommensteuergesetz, die Einführung der 
Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Errichtung der Handelskammer. 
*) Freiherr Dr. Camillo Richard v. Seebach, geboren zu Donndorf in der jetzigen 
Provinz Sachsen, gebildet auf dem Gymnasium zu Grimma sowie später den Universitäten 
Poschinger, Fürst Bismarck und der Bundesrat. I. 6
	        
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