Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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bedingung für den Vorsitz im Bundesrat ist eine vollständige Beherrschung der 
daselbst verhandelten Materien; deshalb ist und bleibt der geborene Vertreter 
des Reichskanzlers in diesem Punkt der Staatssekretär des Innern, in unserer 
Periode also der Staatsminister Hofmann. Derselbe führte auch thatsächlich in 
der ganzen Session im Auftrage Bismarcks den Vorsitz im Bundesrat, 
wenn Bismarck denselben nicht ausnahmsweise selbst übernahm oder, wie 
beispielsweise in der Sitzung vom 8. Februar 1879, dem bayerischen Gesandten 
(v. Rudhardt) übergab. Demselben muß aber diese Ehrenstellung keine besondere 
Freude bereitet haben, wenigstens übergab er denselben im weiteren Verlaufe 
der Sitzung, als auch er zum Verlassen derselben genötigt (7) war, dem 
Staatsminister Hofmann. i) 
Bei Bildung der Ausschüsse und der Wahl zu denselben blieb das vor- 
jährige Verhältnis ziemlich unverändert. Im Laufe der Session kam zu den 
bisherigen Ausschüssen noch hinzu ein besonderer Bundesratsausschuß für Aus- 
arbeitung eines Gesetzes zur Regelung des Gütertarifwesens auf den deutschen 
Eisenbahnen. 
Bezüglich der dem Bundesrat zugehenden Gesetzentwürfe soll eine An- 
ordnung dahin getroffen worden sein, daß die Entwürfe sämtlich vor ihrer 
Einbringung im Bundesrat dem preußischen Staatsministerium zugehen, um 
hier einen Maßstab dafür zu gewinnen, ob und inwieweit die preußischen 
Stimmen in der Lage seien, dafür zu votiren. 
Auch in dieser Session waren wieder Indiskretionen bezüglich der Bundes- 
ratsverhandlungen zu beklagen; so gelangte die Bundesratsvorlage, betreffend 
den Verordnungs-Entwurf wegen anderweitiger Regelung der Kautionen der 
Beamten der Militär= und Marineverwaltung, noch bevor im Bundesrat über 
die geschäftliche Behandlung dieser Vorlage Beschluß gefaßt worden war, in 
mehreren Zeitungen zur Veröffentlichung. Der Handel mit Bundesrats-Drucksachen 
scheint seinerzeit wieder sehr in Blüte gestanden zu haben. 
1) Die üblichen für die Presse bestimmten Referate über die Sitzungen des Bundesrats 
findet man: in der „Nat.-Ztg.“ Jahrg. 1878 Nr. 382, 384, 404, 405, 419, 420, 455, 
485, 497, 498, 502, 503, 505, 517, 539, 551, 553, 554, 563, 577, 587, 599, 606, 613, 
und Jahrg. 1879 Nr. 17, 23, 25, 35, 43, 47, 53, 59, 61, 65, 67, 78, 85, 91, 97, 99, 
111, 117, 131, 147, 151, 154, 157, 159, 163, 167, 171, 172, 174, 183, 185, 194, 195, 
197, 207, 217, 225, 237, 247, 249, 259, 261, 277, 280, 286, 288, 295, 303, 310, 317, 
319, 322, 323, 329, Nordd. Allg. Ztg.“ Jahrg. 1878 Nr. 193, 204, 211, 213, 230, 231, 
245, 252, 254, 255, 261, 262, 264, 267, 272, 277, 279, 284, 291, 292, 296, 301, 303, 
305, 306, und Jahrg. 1879 Nr. 1, 2, 10, 13, 14, 19, 24, 25, 29, 32, 33, 36, 41, 42, 
54, 55, 56, 60, 61, 72, 74, 78, 80, 92, 108, 112, 114, 118, 119, 124, 125, 129, 132, 
144, 156, 158, 167, 168, 180, 186, 188, 198, 208, 211, 215, 221, 240, 246, 258, 265, 
270, 280, 283, 284.
	        
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