Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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worden. Die angefertigten Zusammenstellungen beehrt sich der Unterzeichnete 
in den Anschlüssen 1a und b, 2, 3, 4, 5, 6 mit dem Anheimstellen weiterer 
Beschlußnahme ganz ergebenst vorzulegen, indem er zugleich den die Einrichtung 
der gedachten Zusammenstellungen begleitenden gutachtlichen Bericht des Kaiser- 
lichen Statistischen Amts nebst den dazu gehörigen Anlagen A, B (mit 2 Unter- 
anlagen), C, D, E, Fzur gefälligen Kenntnisnahme beischließt.“ 
Man hat von einem Beschlusse des Bundeerats über diesen Antrag nichts. 
gehört. 
Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der 
Artikel 13, 24, 69 und 72 der Reichsverfassung. In der letzten 
Sitzung dieser Session (13. Juli 1879) legte der Kanzler einen hierauf be- 
züglichen Gesetzentwurf vor, welcher mit Weglassung der Eingangs= und Schluß- 
formeln lautete: 
„An die Stelle der Artikel 13, 24, 69, 72 der Reichsverfassung treten 
die folgenden Bestimmungen: Artikel 13. Die Berufung des Bundesrats und 
des Reichstags findet mindestens alle zwei Jahre statt, und kann der Bundesrat 
zur Vorbereitung der Arbeiten ohne den Reichstag, letzterer aber nicht ohne den 
Bundesrat berufen werden. Artikel 24. Die Legislaturperiode des Reichstags 
dauert vier Jahre. Zur Auflösung des Reichstags während desselben ist ein 
Beschluß des Bundesrats unter Zustimmung des Kaisers erforderlich. Artikel 69. 
Alle Einnahmen und Ausgaben des Reichs müssen für jedes Jahr veranschlagt 
und auf den Reichshaushalts-Etat gebracht werden. Der letztere wird für einen 
Zeitraum von zwei Jahren, jedoch für jedes Jahr besonders, vor Beginn der 
Etatsperiode nach folgenden Grundsätzen durch ein Gesetz festgestellt. Artikel 72. 
Ueber die Verwendung aller Einnahmen des Reichs ist durch den Reichskanzler 
dem Bundesrat und dem Reichstag zur Entlastung für jedes Jahr Rechnung 
zu legen.“ 
Das Schicksal dieser Vorlage,“) welche den Ausschüssen überwiesen wurde, 
wird uns in der nächsten Session des Bundesrats beschäftigen.?) 
1) Die ursprünglichen Motive findet man in der „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 287 
v. 16. 7. 79. 
2) Bundesratsverhandlungen, betreffend den Stand der französischen Kriegskosten- 
Entschädigung, s. „Nat.-Ztg. Nr. 151 v. 30. 3. 79, den Gesetzentwurf über die Aufnahme 
einer Anleihe für die Verwaltungen der Post und Telegraphen, der Marine und des Reichs- 
heeres sowie zur Münzreform, Nr. 57 v. 4. 2. 79, Ausschußbericht, betreffend die Ab- 
änderung des Gesetzes vom 10. Juni 1869 über die Wechselstempelsteuer, Drucks. Nr. 128, 
„Nat.-Zig.“ Nr. 563 v. 29. 11. 78, Beschluß des Bundesrats v. 15. Febr. 1879, „Nordd. 
Allg. Ztg.“ Nr. 45 v. 19. 2. 79, Antrag Preußens auf Erwerbung der Königl. preußischen 
Staatsdruckerei für das Reich, „Nat.-Ztg.“ Nr. 5 v. 4. 1. 79 u. „Nordd. Allg. Ztg.“ 
Nr. 169 v. 5. 5. 79, Ankauf eines Dienstgebäudes für das Gesundheitsamt, „Nordd. 
Allg. Ztg.“ Nr. 32 v. 27. 2. 79, Denkschrift über die Ausführung der Anleihegesetze 
Poschinger, Fürst Bismarck und der Bundesrat. IV. 8
	        
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